Recht und Steuern

Phishing-Warnungen – Aktuelle Hinweise für Unternehmen

Immer wieder erreichen unsere Mitgliedsunternehmen betrügerische E-Mails, die den Anschein erwecken, von Behörden, Registern oder auch der IHK zu stammen. Ziel dieser sogenannten Phishing-Nachrichten ist es, vertrauliche Unternehmensdaten, Zugangsdaten oder Zahlungen zu erlangen.
Die Vorgehensweise ist häufig ähnlich: Es wird eine angebliche gesetzliche Verpflichtung behauptet, verbunden mit einer kurzen Frist und der Aufforderung, über einen Link Daten einzugeben oder Maßnahmen vorzunehmen. Teilweise werden offizielle Logos, Namen real existierender Institutionen oder täuschend echte Absenderadressen verwendet.

Bitte beachten Sie daher grundsätzlich:

  • Öffnen Sie keine Links oder Anhänge aus verdächtigen E-Mails.
  • Geben Sie keine sensiblen Daten preis.
  • Leisten Sie keine Zahlungen aufgrund solcher Aufforderungen.
  • Prüfen Sie Absenderadressen sorgfältig.
  • Im Zweifel kontaktieren Sie die vermeintlich absendende Stelle über offizielle Wege.

Nachfolgend finden Sie Beispiele aktuell kursierender Phishing-Wellen:

Mai 2026: Warnung vor Branchenbuch-Angeboten der City Guide LLC aus Wyoming, USA

Einige Unternehmen erhalten derzeit täuschend echte Formulare von der City Guide LLC (USA), die zur vermeintlichen Datenüberprüfung auffordern, im Kleingedruckten aber eine teure jährliche Gebühr von 960 Euro für mindestens zwei Jahre verstecken. Wer unterschreibt, tappt in eine Abofalle.
Solche Fälle treten regelmäßig auf. Neben dem genannten Beispiel gibt es zahlreiche weitere Abofallen, bei denen durch unklare Gestaltung oder versteckte Hinweise im Kleingedruckten Kostenpflichten ausgelöst werden – oft von unseriösen Anbietern, teils auch Vereinen, die mit täuschend echten Formularen in teure Abo-Fallen locken.
Die Formulare sind oft bereits mit Ihrem Unternehmensnamen und Ihrer Anschrift vorausgefüllt, enthalten aber absichtlich Fehler. Sie werden aufgefordert, die Angaben zu korrigieren und das Formular zurückzusenden. Wer dies tut, übersieht häufig den versteckten Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit und tappt in die Vertragsfalle. Im Kleingedruckten wird jedoch erst offenbart, dass es sich um einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag handelt, meist mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Die Einträge erfolgen auf unbekannten Internetseiten und sind für Unternehmen praktisch wertlos, da sie nicht in bekannten Portalen erscheinen und von Kunden kaum gefunden werden.

Solche Vorgehensweisen sind als irreführende geschäftliche Handlung (§ 5 UWG) einzustufen, da sie über die wesentlichen Merkmale und Kosten der Dienstleistung täuschen und den Eindruck eines offiziellen oder kostenlosen Angebots erwecken. Überraschende und ungewöhnliche Klauseln, wie versteckte Preisangaben im Kleingedruckten, werden nach § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei solchen überraschenden Preisklauseln kein Zahlungsanspruch besteht (BGH Urt. v. 26.7.2012 – VII ZR 262/11).
Unternehmer haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht bei solchen Verträgen. Dennoch ist die rechtliche Verteidigung gegen Zahlungsansprüche oft erfolgreich, da die Gerichte regelmäßig die Wirksamkeit solcher Verträge wegen Täuschung oder überraschender Klauseln verneinen.

März 2026: Angebliche „Mitteilungspflicht – Übermittlungsweg Jahresabschluss“

Derzeit sind vermehrt E-Mails im Umlauf, die Unternehmen unter Hinweis auf eine angebliche gesetzliche Verpflichtung auffordern, den Übermittlungsweg ihres Jahresabschlusses anzugeben.
Die Nachrichten setzen eine kurze Frist und drohen mit Einschränkungen im Registerstatus. Zudem wird zur Nutzung eines „elektronischen Portals“ über einen Link aufgefordert.
Diese E-Mails stammen nicht von einer offiziellen Stelle. Es handelt sich um einen Phishing-Versuch.

Herbst 2025: Phishing im Namen des Transparenzregisters

Aktuell wurden Phishing-E-Mails mit dem Absender „Transparenzregister“ und dem Betreff „Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG“ festgestellt.
Nach Angaben der Bundesanzeiger Verlag GmbH, die das Transparenzregister betreibt, handelt es sich hierbei nicht um autorisierte Nachrichten.
Empfänger werden darin aufgefordert, Eintragungen zu korrigieren und übermittelte Daten zu bestätigen. Ziel ist es, Zugangsdaten abzugreifen oder Zahlungen zu veranlassen.
Wichtig:
  • Folgen Sie keinen enthaltenen Links.
  • Übermitteln Sie keine Daten.
  • Sollten Sie Daten eingegeben haben, ändern Sie unverzüglich Ihre Zugangsdaten.

Frühjahr 2025: Phishing im Namen der IHK

Bereits zuvor wurden E-Mails versendet, die scheinbar von einer Industrie- und Handelskammer stammen. Dabei werden Unternehmen aufgefordert, ihre Daten über einen Link zu aktualisieren.
Zur Erhöhung des Drucks werden kurze Fristen gesetzt. Teilweise werden Logos und offizielle Bezeichnungen verwendet, um Seriosität vorzutäuschen.
Diese E-Mails stammen nicht von der IHK Koblenz oder einer anderen IHK.
Hinweis:
Die IHK Koblenz fordert Unternehmensdaten nicht per E-Mail an. Offizielle E-Mails enden ausschließlich auf „@koblenz.ihk.de“.
Verdachtsfall melden

Wenn Sie eine verdächtige E-Mail erhalten haben oder unsicher sind, können Sie uns diese gerne melden. Bitte nutzen Sie hierfür unsere zentrale Meldeseite.

So unterstützen Sie uns dabei, aktuelle Betrugswellen frühzeitig zu erkennen und andere Unternehmen zu warnen.
Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen die IHK Koblenz selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung.