Chemikalien: Neue TRGS 741 veröffentlicht

Mitte August 2023 wurde eine neu erarbeitete Technische Regel 741 „Organische Peroxide“ veröffentlicht.
Diese TRGS 741 gilt für alle Tätigkeiten mit organischen Peroxiden. Sie erläutert die Gefahrstoffverordnung, insbesondere deren Anhang III Nummer 2 “Tätigkeiten mit organischen Peroxiden“ hinsichtlich der physikalisch-chemischen Gefährdungen durch organische Peroxide.
Die Regelungen zu Schutzabständen, die anhand neuer Formeln berechnet werden können, sollen spätestens bis August 2028 realisiert werden, sofern nicht aufgrund der Gefährdungsbeurteilung eine frühere Anwendung ratsam erscheint.
Die von organischen Peroxiden ausgehenden gesundheitlichen Gefährdungen, z.B. ätzend, reizend, toxisch, sensibilisierend sind nicht Bestandteil der TRGS 741 und müssen wie bisher vom Arbeitgeber gesondert betrachtet werden.
Für die Lagerung organischer Peroxide gelten neben der TRGS 741 die TRGS 509, die TRGS 510, die 2. SprengV und die SprengLR 300, die SprengLR 310, die SprengLR 340, die SprengLR 350, die SprengLR 360 und die SprengLR 410.
Die neue TRGS 741 entstand aus der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ des Fachbereichs „Rohstoffe und Chemische Industrie“ der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie ist in Kürze auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin abrufbar (www.baua.de, Suchwort TRGS 741).
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein