ChemKlimaschutzV: DIHK-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Das Umweltministerium (BMUKN) plant in der überarbeiteten ChemKlimaschutzV die Umsetzung der Zertifizierungsanforderungen der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573. Darin enthalten sind auch die Regelungen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten. Laut Verordnungsentwurf erwartet das BMUKN, dass ca. 50.000 Personen bis März 2029 Auffrischungskurse belegen und ihre Sachkundebescheinigung aktualisieren lassen müssen.
Um die unverhältnismäßigen Bürokratiekosten zur vermeiden, empfiehlt die DIHK in Ihrer Stellungnahme insbesondere folgende Anpassungen:
- Der Nachweis eines Prüfungszeugnisses nach § 37 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Ausbildungsberuf Mechatroniker für Kältetechnik sollte als Sachkundebescheinigung gelten. Der Nachweis einer zusätzlichen Sachkundebescheinigung sollte in diesen Fällen entfallen.
- Neue Bescheinigungen sollten direkt nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildungsprüfung, eines Sachkundelehrgangs oder eines Auffrischungskurses ausgestellt werden. Die Bescheinigung als gesondertes Antragsverfahren sollte, vermieden werden.
- Der zusätzliche Verwaltungsakt zur Befreiung von einer technischen oder handwerklichen Ausbildung sollte entfallen. Die Anerkennung vergleichbarer berufspraktischer Kenntnisse sollte bei der Zulassung zu den Prüfungen erfolgen.
- IHKs sollten nicht für die Bescheinigung der Sachkunde zuständig sein, die sie nicht selbst geprüft haben. In diesen Fällen wäre eine Prüfung der Voraussetzungen im Einzelfall unverhältnismäßig.
- Um den Aufwand der Bescheinigung bestehender Kenntnisse zu reduzieren, sollte eine onlinegestützte Ausstellung der Sachkundebescheinigung geprüft werden.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie nebenstehend unter "Weitere Informationen".
Quelle: DIHK (angepasst)
Quelle: DIHK (angepasst)