Gefahrstoffe: Geänderte TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"

Am 14.02.2025 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische" geändert.
Die TRGS 722 ist eine von vielen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.
Alle notwendigen Dokumente zur TRGS 722 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRGS 722
Quelle: BAuA (angepasst)
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE