Quecksilberverordnung: Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung

Am 14. Juli 2023 hat die EU-Kommission im Rahmen des Null-Schadstoff-Ziels des European Green Deals einen Vorschlag zur Überarbeitung der Quecksilberverordnung angenommen.
Diese sieht ein vollständiges Verbot aller verbliebenen vorsätzlichen Verwendungen von Quecksilber in der EU vor. So zum Beispiel die Verwendung von Zahnamalgam, welches in der EU derzeit 40 Tonnen Quecksilber jährlich verbraucht.
Hintergrund ist, dass Quecksilber eine hochgiftige Chemikalie ist, die sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt eine Bedrohung darstellt. Wenn es in die Umwelt freigesetzt wird, gelangt es in die Nahrungskette, wo es sich anreichert (hauptsächlich in Fischen). Eine hohe Quecksilberbelastung kann das Gehirn, die Lunge, die Nieren und das Immunsystem des Menschen schädigen. In der Vergangenheit wurde Quecksilber in zahlreichen Verwendungen und Produkten angewandt aber in den letzten Jahren durch einen umfassenden Bestand an Rechtsvorschriften weitestgehend beschränkt.
Kernpunkte der überarbeiteten Quecksilberverordnung sind das Verbot der Herstellung, Verwendung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam ab dem 1. Januar 2025 sowie Verbot der Herstellung und Ausfuhr von weiteren quecksilberhaltigen Produkten, wie beispielsweise sechs quecksilberhaltigen Lampen ab dem 1. Januar 2026 und 1. Januar 2028 (je nach Lampentyp).
Mit dem vollständigen Ausstieg aus der Verwendung, wird die EU nicht nur eine quecksilberfreie Wirtschaft etablieren, sondern auch internationale Beschlüsse in EU-Recht umgesetzt.
Im nächsten Schritt muss die überarbeitete Quecksilberverordnung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und Rat genehmigt werden.
Den Vorschlag der Kommission und die Pressmeldung finden Sie auf den angegeben Internetseiten.
Quelle: DIHK