Gefahrstoffe: Geändert und ergänzte TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender oder keimzellmutagener Tätigkeiten oder Verfahren nach § 2 Absatz 3 Nummer 4 GefStoffV"

Am 18.07.2025 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 906 "Verzeichnis krebserzeugender oder keimzellmutagener Tätigkeiten oder Verfahren nach § 2 Absatz 3 Nummer 4 GefStoffV" geändert und ergänzt.
Die TRGS 906 ist eine von vielen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.
Alle notwendigen Dokumente zur TRGS 906 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRGS 906
Quelle: BAuA (angepasst)
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE