CLP: 23. ATP veröffentlicht

Die europäische CLP-Verordnung („classification, labelling and packaging of chemicals”) wird von Zeit zu Zeit an den „technischen Fortschritt“ angepasst („adaption zu technical progress“, „ATP“) und diese Änderungsverordnungen werden durchnummeriert.
So ist am 20.06.2025 die 23. ATP zur Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt im europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden: (EU) 2025/1222
Mit dieser 23. ATP werden harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen von über 30 Stoffen neu in den Anhang VI der CLP-Verordnung eingeführt bzw. dort angepasst.
Die Änderungen treten formal zum 10. Juli 2025 in Kraft, aber wichtiger ist die rund anderthalbjährige Übergangsfrist bis 01. Februar 2027, während derer die bisherigen Einstufungen beibehalten werden können (nicht müssen).

Quelle: IHK Südlicher Oberrhein (angepasst)
Hinweis:
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