Arbeitsschutz: Arbeitgeberpflicht zur Messung der Radonkonzentration in der Luft an bestimmten Arbeitsplätzen

Laut Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, an bestimmten Arbeitsplätzen die Radonkonzentration in der Luft als Arbeitsschutzmaßnahme zu messen.
Bei Überschreitung des Referenzwertes ergeben sich weitere Arbeitgeberpflichten.