Arbeitsschutz: Schutz vor Exposition durch Blei und Diisocyanate

Am 19. März 2024 wurde die Richtlinie (EU) 2024/869 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung, am 08. April 2024, in Kraft. 
Auch die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) hat ihren Leitfaden zu Blei in aktualisierter fünfter Auflage veröffentlicht. Er umfasst 28 Seiten und ist hier auf der Homepage der WV Metalle abrufbar (Stand Februar 2024).
Betrachtet werden die Vorgaben an den Einsatz von Blei aus der europäischen CLP- und der REACH-Verordnung und deren Folgen für das deutsche Störfallrecht und das Abfallrecht. Separat vorgestellt werden die immer strenger werdenden Regelungen im europäischen Arbeitsschutz, die ins deutsche Recht übernommen werden müssen sowie abschließend die Neuregelung für Trinkwasser-Installationen.
Dabei wird teilweise die historische Entwicklung der Regelungen in der gebotenen Kürze dargestellt, um zu verdeutlichen, dass in etlichen Fällen politische Kompromisse oder stärkere Differenzierungen erzielt wurden (z. B. Unterscheidung zwischen massivem Blei und Bleipulver kleiner 1 Millimeter).
In allen Fällen wird verdeutlicht, welche Vorgaben für wen gelten und ab wann sie greifen. Dadurch ist ein wertvolles Kompendium entstanden, dass mit etlichen Verlinkungen auch zu weiteren Quellen führt.
Die im Leitfaden auf dessen Seite 27 angekündigte “Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der Richtlinie 98/24/EG  hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate” ist die in dieser Meldung veröffentlichte Richtlinie, welche Sie hier abrufen können.
Ursprüngliche Meldung zur Trilogeinigung vom November 2023

Am 14. November 2023 wurde eine vorläufig politische Einigung hinsichtlich der Richtlinie über Grenzwerte für Blei und Diisocyanate erzielt.
Bestehende Grenzwerte für Blei sollen hierdurch gesenkt werden. So soll die berufsbedingte Exposition von 0,15 mg/m³ auf 0,03 mg/m³ herabgesetzt werden. Für den neuen biologischen Grenzwert für Blei soll es zudem einen Übergangszeitraum bis 31.12.2028 geben.
Erstmals sollen auch Grenzwerte für die Exposition gegenüber Diisocyanaten am Arbeitsplatz in Höhe von 6 µg NCO/m³ sowie einen Grenzwert für die Kurzzeitxposition in Höhe von 12 µg NCO/m³ aufgenommen werden.
Die Änderungen müssen noch von Rat und Parlament final gebilligt werden. Die Umsetzung in nationales Recht muss dann innerhalb von zwei Jahren geschehen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Blei und Diisocyanate: EU will Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Exposition schützen - Consilium (europa.eu)

Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz - Consilium (europa.eu)
Quelle: Europäische Union und IHK Südlicher Oberrhein (angepasst)