Gefahrstoffe: Neugefasste TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle"
Im Juli 2024 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" neugefasst.
Die TRGS 520 ist eine von vielen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.
Alle notwendigen Dokumente zur TRGS 520 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRGS 520
Quelle: BAuA (angepasst)