RoHS: Ende wichtiger Ausnahmen im Lauf von 2026 vorgeschlagen
Mit dreieinhalb Jahren Verspätung hat die EU-Kommission drei Vorschläge zu den bestehenden RoHS-Ausnahmen für die Verwendung von Blei vorgelegt. Von großer Bedeutung sind die Ausnahmen für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (Messing).
Teilweise sollen die bisherigen Ausnahmen 12 Monate nach Veröffentlichung der endgültigen Fassung der vorgeschlagenen RoHS-Änderung in Kraft treten, das wäre damit ca. im zweiten Halbjahr 2026. Teilweise sollen die Ausnahmen Ende 2026 auslaufen. Der Grundsatz, dass bis 18 Monate vor Ablauf einer Ausnahme begründete Verlängerungsanträge gestellt werden können, soll offenbar beibehalten werden. Damit bestünde – nach bisher unbestätigten Angaben - bis 30.06.2025 die Möglichkeit, Verlängerungen über den 31.12.2026 hinaus zu beantragen.
Blei als Legierungselement
Die Details sind hier auf der EU-Webseite zu finden, größtenteils leider nur in englischer Sprache:
Konkret vorgesehen ist für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer:
o 6(a): Auslaufdatum (alle Kategorien): 12 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts
o 6(a)-I: Auslaufdatum (alle Kategorien): 31. Dezember 2026
o 6(a)-II: Auslaufdatum (alle Kategorien): 31. Dezember 2026
o 6(b): Verfallsdatum (alle Kategorien): 12 Monate nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts
o 6(b)-I: Verfallsdatum (Kategorien 1-7, 10): 12 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts; Ablaufdatum (Kategorien 9, Industrie, 11): 31. Dezember 2026
o 6(b)-II: Auslaufdatum (Kategorien 1-7, 10): 12 Monate nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts; Ablaufdatum (Kategorien 9 Industrie, 11): 31. Dezember 2026
o 6(b)-III: Auslaufdatum (Kategorien 1-8, 9 nicht-industriell, 10): 31. Dezember 2026
o 6(c): Verfallsdatum (alle Kategorien): 31. Dezember 2026
Weitere Bleiverwendungen
Zwei weitere Vorschläge betreffen
und
Dort ist ein Auslaufen der Ausnahmen teilweise bis Ende 2026 und teilweise bis Ende 2027 vorgesehen.
Aktuell handelt es sich „nur“ um drei Vorschläge der EU-Kommission, die in den geplanten Richtlinienänderungen jeweils auf den ersten Seiten begründet werden. Vorausgegangen sind zeitaufwändige Studien und Erhebungen zum Stand der Technik. Dennoch kommen die Vorschläge aus IHK-Sicht überraschend und zur Unzeit, da auf Blei als Legierungselement vermutlich auch mittelfristig nicht verzichtet werden kann.