SVHC: Kandidatenliste um drei Stoffe erweitert

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) wurde um fünf Stoffe auf nun 250 chemische Substanzen erweitert. Die Aufnahme dieser Stoffe kann zu Informationspflichten für Unternehmen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und innerhalb der Lieferkette führen.
Folgende Stoffe wurden neu aufgenommen:
  1. Reaktiv Braun 51 ((CAS-Nr.: - ; EG-Nr.: 466-490-7)
  2. Decamethyltetrasiloxan (CAS-Nr.: 141-62-8 )
  3. 1,1,1,3,5,5,5-Heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxan (CAS-Nr.: 17928-28-8)
Die vollständige Liste finden Sie hier:
Durch die Aufnahme von Stoffen in die Listen kann für Unternehmen eine Reihe von Informationspflichten entstehen. So sind Lieferanten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet, Abnehmern Informationen zur sicheren Verwendung bereitzustellen, wenn SVHC-Stoffe mit einem Massenanteil größer als 0,1 Prozent in ihren Erzeugnissen enthalten sind. Auf Ersuchen sind auch Verbraucher zu informieren. Zudem besteht nach Artikel 7 für Hersteller oder Importeure eine Pflicht zur Notifizierung bei der ECHA und zur Eintragung in die SCIP Datenbank nach der Abfallrahmenrichtlinie.
Quelle: BAuA (angepasst)
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE