Trifluoressigsäure (TFA): Bewertung für Einstufung in neue Gefahrenklassen durch deutsche Behörden der ECHA vorgelegt

Deutsche Behörden bewerten TFA als fortpflanzungsgefährdend, sehr persistent und sehr mobil.
Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die zuständige Behörde in Deutschland für die europäische Chemikalienverordnung REACH und die CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die BfC ein entsprechendes Dossier nach der CLP-Verordnung zur Harmonisierung der Gefahreneinstufung von TFA bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.
TFA zählt zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). Da der Stoff nach Einschätzung der deutschen Behörden fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) sowie umweltkritische Stoffeigenschaften besitzt, ist er entsprechend einzustufen. Derzeit laufen Konsultation und fachliche Bewertung des deutschen Vorschlages.
Seit TFA im Jahr 2016 im Trinkwasser der Neckarregion nachgewiesen wurde, befassen sich die Behörden intensiv und fachübergreifend mit diesem Stoff. TFA stammt nicht nur aus großen Industrieanlagen, sondern wurde in den Jahren 2016 und 2017 auch als Abbauprodukt verschiedener Pflanzenschutzmittelwirkstoffe identifiziert. Zudem ist bekannt, dass bestimmte fluorierte Treibhausgase, wie das Kältemittel R1234yf, in der Atmosphäre teils vollständig zu TFA abbauen. In deutschen Gewässern wird TFA seit Jahren detektiert – Tendenz steigend.
Die neue Datenlage zu TFA hat Einfluss auf viele nationale und europäische Anwendungsbereiche. So werden etwa die Zulassungen von TFA-bildenden Pflanzenschutzmitteln überprüft. TFA-Einträge aus der Landwirtschaft könnten sich dadurch deutlich verringern. Auch TFA-Einträge aus Kältemitteln könnten schnell reduziert werden, da bereits marktreife Alternativen wie Kohlenwasserstoffe, Kohlendioxid, Ammoniak oder Luft verfügbar sind.

Wie geht es nun mit dem deutschen Vorschlag zur Harmonisierung der Einstufung weiter?

Die ECHA hat das deutsche Dossier zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) jetzt veröffentlicht, welches innerhalb einer Frist von sechs Wochen kommentiert werden kann. Danach diskutiert der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA das Dossier der deutschen Behörden und die eingegangenen Kommentare. Innerhalb einer Frist von 18 Monaten wird die Stellungnahme des RAC an die EU-Kommission übergeben, die einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Anpassung der CLP-Verordnung (Verordnung zur Anpassung an den technischen Fortschritt, ATP) erstellt.
Weitere Informationen und die Pressemeldung finden Sie auf der Webseite des UBAs.
Quelle: UBA (angepasst)
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