Mehr Effizienz, weniger Papier: BEG IV vereinfacht Arbeitsprozesse ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 bringt das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) einige bedeutende Veränderungen im Arbeitsrecht mit sich, die auf eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands und eine Förderung der Digitalisierung abzielen. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten, Effizienz zu steigern und rechtliche Prozesse zu vereinfachen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen insbesondere die Erleichterung administrativer Prozesse und die Einführung digitaler Kommunikationswege.