Hanseatisches Antidumpingregister

Überprüfungsverfahren vom 20. Dezember 2023

Melamin

Die EU-Kommission hat teilweise Interimsüberprüfung der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegen oben genannten Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/1776 eingeführt worden sind, eingeleitet. Der Überprüfungsverfahren ist am 20. Dezember 2023 eröffnet worden (Amtsblatt C/2023/1595 vom 20. Dezember 2023).
Antrag
Der Antrag wurde am 13. November 2023 von LAT Nitrogen, OCI Nitrogen BV und Grupa Azoty Zaklady Azotowe Pulawy SA eingereicht.
Zu überprüfende Ware
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Melamin mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter dem KN-Code 2933 61 00 eingereiht wird. Der KN-Code wird nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 5 beziehungsweise Artikel 22 Absatz 1 der Grundverordnung wird die Untersuchung in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Aktuelle Verfahren