Hanseatisches Antidumpingregister

Überprüfungsverfahren vom 29. August 2024

Fahrräder

Die EU-Kommission überprüft geltende Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1379, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/57, eingeführt und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 auf aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens, Malaysias, Sri Lankas oder Tunesiens angemeldet oder nicht, und mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/776 auf aus Kambodscha, Pakistan beziehungsweise von den Philippinen versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Kambodschas, Pakistans beziehungsweise der Philippinen angemeldet oder nicht, ausgeweitet wurde. (vgl. Amtsblatt C/2024/5292 vom 29. August 2024).
Antrag
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachungen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen ging bei der Europäischen Kommission ein Antrag auf Einleitung einer Überprüfung ein. Der Antrag wurde am 24. Mai 2024 im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für Fahrräder vom Verband der europäischen Fahrradhersteller (European Bicycle Manufacturers Association) gestellt.
Zu überprüfende Ware
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einräder), ohne Motor, die derzeit unter den KN-Codes 8712 00 30 und ex 8712 00 70 (TARIC-Codes 8712 00 70 91, 8712 00 70 92 und 8712 00 70 99) eingereiht werden. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 5 der Grundverordnung wird die Untersuchung in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.