Hanseatisches Antidumpingregister

Überprüfungsverfahren vom 1. Oktober 2024

Bügelbretter und -tische

Die EU-Kommission überprüft geltende Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China, die mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 270/2010 eingeführt wurden. Die Maßnahmen wurden jeweils nach einer Auslaufüberprüfung im Juli 2013 mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 695/2013 und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/1662 im Oktober 2019 erneut um fünf Jahre verlängert. (vgl. Amtsblatt C/2024/5916 vom 1. Oktober 2024).
Antrag
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachungen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen ging bei der Europäischen Kommission Antrag auf Einleitung einer Überprüfung ein. Der Antrag wurde am 29. Juni 2024 von Afer FUTE – Fábrica de Utilidades de Tubo S.A., Brabantia Latvia SIA, Colombo New Scal SpA, Rörets Polska Sp. z o.o und Sonecol Indústria Metalurgica de Utilidades Domésticas S.A. gestellt.
Zu überprüfende Ware
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um frei oder nicht frei stehende Bügelbretter und -tische, mit oder ohne Dampfabsaugung und/oder beheizter Bügelfläche und/oder Aufblasfunktion, einschließlich Ärmelbrettern, sowie wesentliche Teile von Bügelbrettern und -tischen, z. B. Gestell, Bügelfläche und Bügeleisenablage. Die betroffene Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 3924 90 00, ex 4421 99 99, ex 7323 93 00, ex 7323 99 00, ex 8516 79 70 und ex 8516 90 00 (TARIC-Codes 3924 90 00 10, 4421 99 99 10, 7323 93 00 10, 7323 99 00 10, 8516 79 70 10 und 8516 90 00 51) eingereiht. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 5 der Grundverordnung werden die Untersuchungen in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.