Hanseatisches Antidumpingregister
Untersuchungsverfahren vom 27. März 2024
Mobile Zugangstechnik
Die Europäische Kommission hat ein Antisubventionsverfahren betreffend Einfuhren von mobiler Zugangstechnik mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Die Einleitungsbekanntmachung ist am 27. März 2024 veröffentlicht worden (vergleiche Amtsblatt C/2024/2362 vom 27.03.2024).
Antrag
Der Antrag wurde am 13. Februar 2024 vom „Bündnis zur Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Branche der mobilen Zugangstechnik in der EU“ eingereicht.
Zu untersuchende Ware
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um mobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, selbstfahrend, mit einer maximalen Arbeitshöhe von 6 Metern oder mehr, und vormontierte oder montagefertige Bauteile davon, ausgenommen einzelne, gesondert gestellte Komponenten und ausgenommen Personenhebeeinrichtungen, die an Fahrzeugen der Kapitel 86 und 87 des Harmonisierten Systems angebracht sind. Derzeit wird die Ware für mobile Zugangstechnik unter den KN-Codes ex 8427 10 10, ex 8427 20 19, ex 8428 90 90 und für vormontierte oder montagefertige Bauteile von mobiler Zugangstechnik unter den KN-Codes ex 8431 20 00 und ex 8431 39 00 (TARIC-Codes: 8427101010, 8427201910, 8428909020, 8431200060 und 8431390010) eingereiht. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 9 der Grundverordnung wird die Untersuchung, wenn möglich, innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen, spätestens jedoch 13 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Nach Artikel 12 Absatz 1 der Grundverordnung können vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, und zwar spätestens 9 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail-Adresse für Angelegenheiten, die die Subventionierung betreffen: TRADE-AS-704-MAE-SUBSIDY@ec.europa.eu
E-Mail-Adresse für Angelegenheiten, die die Schädigung betreffen: TRADE-AS-704-MAEINJ@ec.europa.eu
E-Mail-Adresse für Angelegenheiten, die die Schädigung betreffen: TRADE-AS-704-MAEINJ@ec.europa.eu
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.