Hanseatisches Antidumpingregister
Überprüfungsverfahren vom 17. Dezember 2024
Bestimmte Stahlerzeugnisse
Die EU-Kommission überprüft geltende Schutzmaßnahme gegenüber Einfuhren von bestimmten Stahlerzeugnissen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 eingeführt und nach einer Überprüfung am 24. Juni 2024 bis zum 30. Juni 2026 verlängert wurde. Das Überprüfungsverfahren ist am 17. Dezember 2024 eröffnet worden (vgl. Amtsblatt C/2024/7515 vom 17.12.2024).
Antrag
Am 29. November 2024 ging bei der Kommission ein begründeter Antrag von 13 Mitgliedstaaten auf Einleitung einer Überprüfung ein. Dem Antrag zufolge erfordert geänderte Marktlage eine Neubewertung der Zuteilung und Verwaltung der Zollkontingente für bestimmte Stahlerzeugnisse.
Zu überprüfende Ware
Bei der untersuchten Ware handelt es sich um bestimmte Stahlerzeugnisse, die im Anhang der vorgenannten Bekanntmachung aufgeführt sind.
Zeitplan für die Untersuchung
Die Kommission wird die Überprüfung zum 31. März 2025 abschließen. Eine sich aus diesem Verfahren ergebende Entscheidung kann ab dem Beginn eines neuen Quartals (1. April 2025) zur Anwendung kommen, auch mit einer neuen Zollkontingentmenge.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G, Referat G5
Büro: CHAR 03/66
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIEN
Generaldirektion Handel
Direktion G, Referat G5
Büro: CHAR 03/66
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIEN
TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.