Untersuchungsverfahren vom 6. März 2025

Weichholzsperrholz

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien eingeleitet. Die Einleitungsbekanntmachung ist am 6. März 2025 veröffentlicht worden (vgl. Amtsblatt C/2025/1490 vom 6. März 2025).
Antrag
Der Antrag wurde am 20. Januar 2025 von Softwood Plywood Consortium gestellt.
Zu untersuchende Ware
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet. Die untersuchte Ware mit Ursprung in Brasilien wird derzeit in den KN-Code 4412 39 00 eingereiht. Der KN-Code wird nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 6 Absatz 9 der Grundverordnung wird die Untersuchung innerhalb eines Jahres, in jedem Fall jedoch spätestens innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Nach Artikel 7 Absatz 1 der Grundverordnung können vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, und zwar spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.