Hanseatisches Antidumpingregister

Untersuchungsverfahren vom 16. Februar 2024

Glasfasergarne

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von Glasfasergarnen mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Die Einleitungsbekanntmachung ist am 16. Februar 2024 veröffentlicht worden (vergleiche Amtsblatt C72024/1484 vom 16.02.2024).
Antrag
Der Antrag wurde am 3. Januar 2024 von Glass Fibre Europe eingereicht.
Zu untersuchende Ware
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um Glasfasergarne, auch gezwirnt, ausgenommen Vorgarne (Lunten) und Glascord, die derzeit unter den KN-Codes KN-Codes ex 7019 13 00 und ex 7019 19 00 (TARIC-Codes 7019130010, 7019130015, 7019130020, 7019130025, 7019130030, 7019130050, 7019130087, 7019130094, 7019190030 und 7019190085) eingereiht wird. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 6 Absatz 9 der Grundverordnung wird die Untersuchung, wenn möglich, innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen, spätestens jedoch 14 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Nach Artikel 7 Absatz 1 der Grundverordnung können vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, und zwar spätestens 7 Monate, allerspätestens jedoch 8 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.