Hanseatisches Antidumpingregister

Überprüfungsverfahren vom 29. November 2024

Bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zuckermais in Körnern

Die EU-Kommission überprüft geltende Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmtem zubereitetem oder haltbar gemachtem Zuckermais in Körnern mit Ursprung Thailand (vgl. Amtsblatt C/2024/7109 vom 29. November 2024).
Antrag
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachungen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen ging bei der Europäischen Kommission Antrag auf Einleitung einer Überprüfung ein. Der Antrag wurde am 31. August 2024 im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für bestimmten zubereiteten oder haltbar gemachten Zuckermais in Körnern von der Association Européenne des Transformateurs de Maïs Doux (AETMD) gestellt.
Zu überprüfende Ware
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, und Zuckermais (Zea mays var. saccharata) in Körnern, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, die derzeit unter den KN-Codes ex 2001 90 30 (TARIC-Code 2001 90 30 10) und ex 2005 80 00 (TARIC-Code 2005 80 00 10) eingereiht werden. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 5 der Grundverordnung werden die Untersuchungen in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.