Hanseatisches Antidumpingregister

Überprüfungsverfahren vom 24. Juli 2024

Gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit

Die EU-Kommission überprüft geltende Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand, die mit Durchführungsverordnung EU) 2019/1259, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2202, eingeführt wurden. (vgl. Amtsblatt C/2024/4656 vom 24. Juli 2024).
Antrag
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachungen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen ging bei der Europäischen Kommission Antrag auf Einleitung einer Überprüfung ein. Der Antrag wurde am 25. April 2024 im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit vom „Ad Hoc Defence Committee of Malleable Cast Iron Pipe Fittings industry of the European Union“ gestellt.
Zu überprüfende Ware
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, die derzeit unter dem KN-Code ex 7307 19 10 (TARIC-Codes 7307 19 10 10 und 7307 19 10 20) eingereiht wird. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 5 der Grundverordnung werden die Untersuchungen in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.