Hanseatisches Antidumpingregister
Überprüfungsverfahren vom 6. August 2024
Trichlorisocyanursäure
Die EU-Kommission hat teilweise Interimsüberprüfung der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegen o. g. Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/2757 eingeführt worden sind, eingeleitet. Der Überprüfungsverfahren ist am 8. August 2024 eröffnet worden (vgl. Amtsblatt C/2024/4917 vom 8. August 2024).
Antrag
Der Antrag wurde am 19. März 2024 von ERCROS S.A. und Electroquímica de Hernani S.A. eingereicht.
Zu überprüfende Ware
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Trichlorisocyanursäure und Zubereitungen daraus, auch unter dem Internationalen Freinamen (INN) „Symclosen“ bekannt, die derzeit unter den KN-Codes ex 2933 69 80 und ex 3808 94 20 (TARIC-Codes 2933 69 80 70 und 3808 94 20 20) eingereiht werden. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 5 der Grundverordnung wird die Untersuchung in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.