Hanseatisches Antidumpingregister

Untersuchungsverfahren vom 8. August 2024

Bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von bestimmten warmgewalzten Flacherzeugnissen aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan und Vietnam eingeleitet. Die Einleitungsbekanntmachung ist am 8. August 2024 veröffentlicht worden (vgl. Amtsblatt C/2024/4995 vom 8. August 2024).
Antrag
Der Antrag wurde am 24. Juni 2024 von der European Steel Association eingereicht.
Zu untersuchende Ware
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich bestimmte flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalband („narrow strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan und Vietnam, die derzeit unter den KN-Codes 7208 10 00 , 7208 25 00 , 7208 26 00 , 7208 27 00 , 7208 36 00 , 7208 37 00 , 7208 38 00 , 7208 39 00 , 7208 40 00 , 7208 52 10 , 7208 52 99 , 7208 53 10 , 7208 53 90 , 7208 54 00 , 7211 13 00 , 7211 14 00 , 7211 19 00 , ex 7225 19 10 (TARIC-Code 7225 19 10 90), 7225 30 90 , ex 7225 40 60 (TARIC-Code 7225 40 60 90), 7225 40 90 , ex 7226 19 10 (TARIC-Codes 7226 19 10 91, 7226 19 10 95), 7226 91 91 und 7226 91 99 eingereiht wird. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 6 Absatz 9 der Grundverordnung wird die Untersuchung innerhalb eines Jahres, in jedem Fall jedoch spätestens innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Nach Artikel 7 Absatz 1 der Grundverordnung können vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, und zwar spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.