Hanseatisches Antidumpingregister

Untersuchungsverfahren vom 17. Mai 2024

Kabel aus optischen Fasern

Die Europäische Kommission hat ein Antisubventionsverfahren betreffend Einfuhren von Kabeln aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien eingeleitet. Die Einleitungsbekanntmachung ist am 17. Mai 2024 veröffentlicht worden (vgl. Amtsblatt C/2024/3206 vom 17.05.2024).
Antrag
Der Antrag wurde am 4. April 2024 von Europacable eingereicht.
Zu untersuchende Ware
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern, auch anschlussfertig, die derzeit unter dem KN-Code ex 8544 70 00 (TARIC-Codes 8544700010 und 8544700091) eingereiht werden. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 9 der Grundverordnung wird die Untersuchung wenn möglich, innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen, spätestens jedoch 13 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Untersuchung und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail-Adresse für Angelegenheiten, die die Subventionierung betreffen: TRADE-AS709-OFC-SUBSIDY@ec.europa.eu
E-Mail-Adresse für Angelegenheiten, die die Schädigung betreffen: TRADE-AS709-OFC-INJURY@ec.europa.eu
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.