Hanseatisches Antidumpingregister

Neue Untersuchungs- und Überprüfungsverfahren

Überprüfungsverfahren vom 17. Januar 2025

Peroxosulfate

Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Peroxosulfaten mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. (vgl. Amtsblatt C/2025/360 vom 17. Januar 2025).
Antrag
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachungen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen ging bei der Europäischen Kommission Antrag auf Einleitung einer Überprüfung ein. Der Antrag wurde am 16. Oktober 2024 im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für Peroxosulfate von RheinPerChemie GmbH und United Initiators GmbH gestellt.
Zu überprüfende Ware
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Peroxosulfate (Persulfate), einschließlich Kalium-Peroxymonosulfat, die derzeit unter den KN-Codes 2833 40 00 und ex 2842 90 80 (TARIC-Code 2842 90 80 20) eingereiht werden. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 5 der Grundverordnung werden die Untersuchungen in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Aktuelle Verfahren