Neue Untersuchungs- und Überprüfungsverfahren

Überprüfungsverfahren vom 30. Juni 2025

Ferrosilicium

Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der Russischen Föderation und der Volksrepublik China eingeleitet. (vgl. Amtsblatt C/2025/3570 vom 30. Juni 2025).
Antrag
Nach Veröffentlichung der Bekanntmachungen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antisubventionsmaßnahmen ging bei der Europäischen Kommission Antrag auf Einleitung einer Überprüfung ein. Der Antrag wurde am 28. März 2025 im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für Ferrosilicium von Euroalliages gestellt.
Zu überprüfende Ware
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um Ferrosilicium, das derzeit in die KN-Codes 7202 21 00 , 7202 29 10 und 7202 29 90 eingereiht wird. Die KN-Codes werden nur informationshalber angegeben.
Zeitplan für die Untersuchung
Nach Artikel 11 Absatz 5 der Grundverordnung werden die Untersuchungen in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen abgeschlossen.
Zur Wahrung eigener Interessen und Verfahrensrechte können sich betroffene Unternehmen an die Europäische Kommission wenden. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Überprüfungsverfahren und die Fristen können der oben genannten Einleitungsbekanntmachung entnommen werden. Die zuständige Dienststelle der Europäischen Kommission ist:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G,
Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie weitere Information über den aktuellen Status der Untersuchung.
Die vorstehenden Informationen erteilen wir aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Aktuelle Verfahren