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Internationales Geschäft – Ihr Weg zu globalem Erfolg

Die IHK Dresden unterstützt Unternehmen bei ihrem internationalen Geschäft. Ob Waren oder Dienstleistungen, ob Start-Up oder erfahrener Exporteur - sie vermittelt Informationen, Dienstleistungen und Kontakte für den gesamten Prozess der Internationalisierung.

Zoll und Außenhandel

Wer Waren ins Ausland exportiert oder nach Deutschland importiert, kommt mit dem Zoll in Berührung. Die Vorschriften sind vielfältig und auch nicht unkompliziert. Wir haben das passende Know-how für Sie und deshalb auch die richtigen Antworten auf Fragen wie: Was ist beim Import / Export zu beachten? Welche Außenhandelsdokumente benötige ich? Wie kann ich den Zollsatz bestimmen? Gibt es Ausfuhrbeschränkungen? Wie kann ich eine Präferenz in Anspruch nehmen? Wo kann ich die Zollformulare kaufen?

Meldungen

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Wie entsenden Unternehmen Mitarbeitende rechtssicher nach Frankreich und Belgien? Der kostenfreie Workshop vermittelt praxisnah alle wichtigen Anforderungen – von Meldepflichten bis Mindestlohn. Profitieren Sie von Expertenwissen und regionalem Austausch in Dresden.

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02.06.2026

Das türkische Handelsministerium hat zum 30. April 2026 ein neues passwortbasiertes Anmeldeverfahren für Verpflichtete/Nutzer (Carnet-Inhaber) beim Zugriff auf das Registrierungsportal eingeführt.

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Achtung! Ab 1. Juni 2026: QR-Code statt Papierformular - Das Carnet A.T.A./C.P.D. wird digital! Ab 01. Juni gehen bereits die EU, CH, NO und GB volldigital an den Start und es ist verpflichtend ein volldigitales Carnet beim Zoll vorzulegen.

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Vertreter der DIHK haben sich in den letzten Monaten in mehreren Gesprächen mit der irakischen Handelsattachée über die Legalisation von digitalen, aber auch Papier-Ursprungszeugnissen und Rechnungen ausgetauscht. Die folgenden Abläufe müssen berücksichtigt werden, wenn eine Legalisation Ihrer Dokumente ausdrücklich gefordert wird!

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12.05.2026

Für die Beantragung eines Carnet A.T.A./C.P.D., Ursprungszeugnisses oder anderen Außenwirtschaftsdokumentes ist die elektronische Antragstellung nicht mehr wegzudenken. Es ist jedoch Vorsicht beim Umgang mit den eigenen persönlichen Zugangsdaten geboten.

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Wer mit einem Carnet A.T.A. nach Mexiko reist, muss sich auf verschärfte Regeln einstellen: Die Vorabregistrierung beim Zoll ist nun umfangreicher, gebührenpflichtig und muss mindestens sieben Tage vor Einreise erfolgen. Neu ist auch die Pflicht, die Ausreise aktiv zu melden und entsprechende Nachweise hochzuladen. Unternehmen sollten die aktuellen Vorgaben genau beachten und sich vorab bei der IHK über mögliche Änderungen informieren.

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Die Plattform „EDF Partner Pool“ ist ein virtueller Marktplatz des Enterprise Europe Network, der sich an geprüfte Teilnehmende richtet. Unternehmen und Organisationen können hier gezielt nach passenden Partnern suchen, Projektideen präsentieren und Konsortien für die Themen des Europäischen Verteidigungsfonds 2026 aufbauen. Darüber hinaus bietet die Plattform eine wertvolle Möglichkeit für langfristige Vernetzung, Partnervermittlung und praxisnahe Schulungen rund um die Ausschreibungen des Europäischen Verteidigungsfonds.

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Die GreenEnergy: Community bringt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure aus dem Bereich grüner Energien international zusammen. Die kostenfreie Online-Plattform unterstützt beim Aufbau von Geschäfts-, Technologie- und Projektpartnerschaften.

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Zum neuen indischen Finanzjahr ergeben sich wichtige steuerliche Änderungen für deutsche Unternehmen: Das bisherige Formular 10F wird durch Formular 41 ersetzt. Nur bei korrekter Einreichung bleiben Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wie reduzierte Quellensteuern erhalten – andernfalls drohen höhere Abzüge und zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

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Der israelische Verband für Carnets A.T.A. informiert, dass die israelischen Zollbehörden einer zweimonatigen Verlängerung der Wiederausfuhrfrist zugestimmt haben. Diese Regelung betrifft automatisch alle Carnets, deren Gültigkeit zwischen dem 28. Februar 2026 und dem 30. April 2026 endet. Für die Carnet-Inhaber sind keine Maßnahmen erforderlich, da der israelische Zoll die Anpassungen selbst vornimmt.

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Die Eskalation im Nahen Osten seit dem 28. Februar 2026 sorgt in der deutschen Wirtschaft für große Besorgnis. Militärische Auseinandersetzungen, gesperrte Lufträume und unterbrochene Transportwege erhöhen die Risiken für internationale Geschäfte, insbesondere hinsichtlich Lieferketten, Energieversorgung und der Sicherheit von Mitarbeitenden in der Region. Im Folgenden werden die Lage knapp eingeschätzt und Informations- sowie Unterstützungsangebote unterbreitet.

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Einreisende, die ihr Carnet A.T.A.in der Türkei verwenden möchten, müssen mit sofortiger Wirkung die türkische Zollbehörde vor ihrer Ankunft über ihre Einreise informieren.

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Robert Beuthner
Referatsleiter International, stellvertretender Geschäftsführer
Referat International