Carnet A.T.A. und Carnet C.P.D.
Wer Messe- und Ausstellungsgut, Warenmuster und Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, muss in der Regel beim ausländischen Zoll eine Zollkaution in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegen.
- Carnet A.T.A. und Carnet C.P.D. im Überblick
- Drei gute Gründe für das Carnet A.T.A./C.P.D.
- Sind Genehmigungen erforderlich?
- Keinesfalls kann ein Carnet A.T.A./C.P.D. ausgestellt werden für?
- Wie beantrage ich ein Carnet und wie ist der weitere Bearbeitungsweg?
- QR-Code statt Papierformular: Das Carnet A.T.A./C.P.D. wird digital
- Sie benötigen Unterstützung?
Carnet ATA/CPD wird digital
- Das Carnet A.T.A./C.P.D. wird digital: Künftig erfolgt die Abwicklung nicht mehr mit dem Papierformular, sondern über ein volldigitales Verfahren per QR-Code.
- Verbindliche Einführung ab 1. Juni 2026: In der EU, der Schweiz, Norwegen und dem Vereinigten Königreich ist das volldigitale Carnet ab diesem Zeitpunkt bei der Zollabwicklung verpflichtend vorzulegen.
- Schrittweise Einführung in weiteren Ländern: Andere Teilnehmerstaaten werden das digitale Verfahren nach und nach übernehmen.
- Vollständige Umsetzung bis Ende 2027: Bis dahin soll das volldigitale Carnet in allen Teilnehmerstaaten eingeführt sein. Einen Kurzüberblick gibt die Handreichung zum volldigitalen Carnet (PDF-Datei · 402 KB).
- Weitere Informationen: Ausführliche Details zum Verfahren bietet die Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter Carnet: Der Reisepass für Waren wird digital.
Carnet A.T.A. und Carnet C.P.D. im Überblick
Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A. erleichtert die vorübergehende Einfuhr von Gebrauchsgütern in dem A.T.A.-Abkommen angeschlossenen Vertragsstaaten - ohne Hinterlegung einer Zollkaution. Generell gilt, dass Sie ein Carnet A.T.A. nicht zwingend einsetzen müssen - es vereinfacht lediglich die Zollabwicklung von Waren, die vorübergehend in ein Drittland gebracht werden.
Es ist ab dem Ausstellungstag ein Jahr gültig und kann, je nach Zielland, für mehrere Reisen genutzt werden.
Für die vorübergehende Einfuhr von Waren nach Taiwan gibt es das Carnet C.P.D. Es beruht auf einer Vereinbarung zwischen der EU und Taiwan und kann auch nur dort angewendet werden.
Drei gute Gründe für das Carnet A.T.A./C.P.D.
Es gibt viele gute Gründe, bei der vorübergehenden Verwendung ein Carnet A.T.A. zu nutzen. Die wichtigsten Vorteile sind:
- Schneller: zügige Grenzabfertigung
- Einfacher: beliebig häufige Nutzung während der Gültigkeitsdauer von grundsätzlich einem Jahr
- Weniger Aufwand: teilweiser Wegfall der üblichen Ausfuhrdokumente
Sind Genehmigungen erforderlich?
Bei ausfuhrgenehmigungspflichtiger Ware ist zusätzlich zum Carnet A.T.A./C.P.D. eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erforderlich. Ebenso können weitere, beispielsweise artenschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sein.
Keinesfalls kann ein Carnet A.T.A./C.P.D. ausgestellt werden für?
- Verbrauchsgüter
- Waren, die verliehen, vermietet oder sonst gegen Entgelt verwendet werden
- Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (z. B. Veredelung, Reparatur)
Wie beantrage ich ein Carnet und wie ist der weitere Bearbeitungsweg?
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das e-ata-System:
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
- Registrieren Sie Ihr Unternehmen unter https://www.e-ata.de/.
- Antragsteller, die zur IHK Dresden gehören, wählen die IHK Dresden aus
- Benennen Sie Ihren eCarnet-Administrator. Das ist die Person im Unternehmen, die unter anderem gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt und verwaltet.
- Ihre IHK prüft die eingegebenen Daten und aktiviert das Nutzerkonto.
- Der eCarnet-Administrator kann weitere Benutzer anlegen und/oder Carnetanträge online beantragen.
- Mit dem ausgestellten und unterschriebenen Carnet A.T.A. oder Carnet C.P.D. erfolgt die Gestellung der im Carnet aufgeführten Ware zur Nämlichkeitssicherung beim zuständigen Zollamt.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer, dem eCarnet-Handbuch und der Registrierung finden Sie auf der Seite der IHK München.
QR-Code statt Papierformular: Das Carnet A.T.A./C.P.D. wird digital
Verbindliche Einführung ab 1. Juni 2026
Die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026 verständigt.
Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen.
Weitere Einführung in anderen Ländern
Weitere Länder werden das digitale Verfahren schrittweise einführen.
Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten umgesetzt sein.
So funktioniert das digitale Carnet
Die Abwicklung des volldigitalen Carnets erfolgt über einen QR-Code.
Weiterführende Informationen
Details zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): Carnet: Der „Reisepass für Waren“ wird digital
Sie benötigen Unterstützung?
Für weiterführende Informationen und eine individuelle Beratung, sowie anfallende Gebühren und Entgelte stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen der IHK Dresden gern zur Verfügung.
Für Fragen rund um Export, Import und Auslandsmärkte finden Sie Informationen, Services und Kontakte auf der Seite International.