IHK zu Dortmund

Hilfen für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen

Der Krieg in der Ukraine hat spürbare wirtschaftliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Zur Abmilderung der Folgen starten nun die ersten beiden Förderprogramme für besonders von den Kriegsfolgen betroffene Unternehmen. Die Pressemeldung der Bundesregierung finden Sie hier.  
Die Grundlage für die nun von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen bildet der am 23. März 2022 beschlossene befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission – vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen. Zu den nun beschlossenen Maßnahmen gehört das KfW-Sonderprogramm UBR 2022. 
Nähere Informationen zu dem Programm: 

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Wer wird gefördert?

Unter­nehmen und frei­beruflich Tätige, die unter folgenden Auswirkungen des Ukraine-Krieges leiden:
  • Umsatzrückgang, wenn Sie in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % Ihres Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Belarus gemacht haben oder
  • Produktionsausfall in der Ukraine, in Russland und Belarus oder durch fehlende Roh­stoffe und Vor­produkte aus diesen Ländern oder
  • geschlossene Produktions­stätten in der Ukraine, in Russland und Belarus oder
  • gestiegene Energie­kosten (bei mindestens 3 % Energiekosten­anteil am Umsatz 2021)
Weitere Voraussetzung für die Förderung:
  • Sie können zwei vollständige Jahres­abschlüsse vorweisen.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage
  • für Unternehmen, die zum 31.12.2021 in wirtschaftlichen Schwierig­keiten waren.
  • wenn Sie während der Kredit­laufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten. Möglich sind aber markt­übliche Entnahmen für Geschäfts­inhaber (natürliche Personen).

Was wird gefördert?

Mit dem  KfW-Sonderprogramm UBR 2022 fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen
  • Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
  • alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Waren­lager (Betriebsmittel)
  • Übernahmen und Beteiligungen

Welche Konditionen gelten?

  • max. 6 Jahre Laufzeit
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 6 Jahre Zinsbindung
Sie erhalten den Förderkredit leichter, weil die KfW bis zu 90 % des Risikos von Ihrer Bank übernimmt. Als Kredit­nehmer haften Sie zu 100 % für die Rück­zahlung