IHK zu Dortmund
Hilfen für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen
Der Krieg in der Ukraine hat spürbare wirtschaftliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Zur Abmilderung der Folgen starten nun die ersten beiden Förderprogramme für besonders von den Kriegsfolgen betroffene Unternehmen. Die Pressemeldung der Bundesregierung finden Sie
hier.
Die Grundlage für die nun von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen bildet der am 23. März 2022 beschlossene befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission – vorbehaltlich noch erforderlicher beihilferechtlicher Genehmigungen. Zu den nun beschlossenen Maßnahmen gehört das KfW-Sonderprogramm UBR 2022.
Nähere Informationen zu dem Programm:
KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Wer wird gefördert?
Unternehmen und freiberuflich Tätige, die unter folgenden Auswirkungen des Ukraine-Krieges leiden:
- Umsatzrückgang, wenn Sie in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % Ihres Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Belarus gemacht haben oder
- Produktionsausfall in der Ukraine, in Russland und Belarus oder durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern oder
- geschlossene Produktionsstätten in der Ukraine, in Russland und Belarus oder
- gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 % Energiekostenanteil am Umsatz 2021)
Weitere Voraussetzung für die Förderung:
- Sie können zwei vollständige Jahresabschlüsse vorweisen.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage
- für Unternehmen, die zum 31.12.2021 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.
- wenn Sie während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten. Möglich sind aber marktübliche Entnahmen für Geschäftsinhaber (natürliche Personen).
Was wird gefördert?
Mit dem
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen
- Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
- Übernahmen und Beteiligungen
Welche Konditionen gelten?
- max. 6 Jahre Laufzeit
- bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- 6 Jahre Zinsbindung
Sie erhalten den Förderkredit leichter, weil die KfW bis zu 90 % des Risikos von Ihrer Bank übernimmt. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung