IHK zu Dortmund

Sustainable Finance und CSR-Berichterstattung

Sustainable Finance bedeutet bei finanziellen Entscheidungen und Finanzierungsvorhaben die 17 Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen.
Sowohl private als auch staatliche Akteure sollen Nachhaltigkeitsaspekte bei Ihren Entscheidungen am Finanzmarkt berücksichtigen. Bei allen Entscheidungen sollen die Akteure sich mit den globalen Folgen für Menschen und Umwelt auseinandersetzen. Die Nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 ist dabei als Leitprinzip bei allen Entscheidungen anzuwenden. Sustainable Finance bedeutet bei finanziellen Entscheidungen und Finanzierungsvorhaben die 17 Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen. Sowohl private als auch staatliche Akteure sollen Nachhaltigkeitsaspekte bei Ihren Entscheidungen am Finanzmarkt berücksichtigen. Bei allen Entscheidungen sollen die Akteure sich mit den globalen Folgen für Menschen und Umwelt auseinandersetzen. Die Nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 ist dabei als Leitprinzip bei allen Entscheidungen anzuwenden.
Seit dem 01.01.2022 gilt die EU-Taxonomie-Verordnung. Die Taxonomie Verordnung soll laut EU-Kommission Transparenz durch gemeinsame Standards schaffen, sie ist ein techn. Prüfinstrument und Klassifizierungssystem, um besonders nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren, soll Anlegern zeigen zu welchem Anteil sie in Projekte mit positiver Wirkung auf Klima und Umwelt investieren, soll die Transparenz und Vergleichbarkeit verbessern.
Im Jahr 2021 hat die EU-Kommission mit der neuen Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) die Berichtspflichten erweitert, diese sollen in nationales Recht überführt werden und ab 1/2023 gelten. Aktuell sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen berichtspflichtig. Das bedeutet, dass nach aktuellem Stand ab 01.01.2023 alle großen Unternehmen unabhängig von der Kapitalmarktorientierung und ab 01.01.2026 kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen in ihrem Lagebericht veröffentlichen müssen.
Die Broschüre “In 5 Schritten zum Erfolg – Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU” wurde von der IHK für München und Oberbayern in Zusammenarbeit mit Deloitte und der Value Balancing Alliance erstellt und soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen und aufzeigen, wie Sie sich in fünf pragmatischen Schritten mit dem Themenfeld Nachhaltigkeitsmanagement und der nichtfinanziellen Berichterstattung auseinandersetzen können. Sie gibt Ihnen einen Überblick über bestehende und zukünftige gesetzliche Vorgaben und beantwortet unter anderem Fragen zu Mindestanforderungen, Chancen und Risiken sowie einer optimalen Vorgehensweise für Unternehmen.