Förderprogramm für LKW

Förderprogramm für alle Lkw über 7,5 t

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die in der Anlage zu Nummer 2 der Förderrichtlinie (Maßnahmenkatalog) aufgeführten Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.
Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „De-minimis“ bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.
Anträge können beim BAG hier gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAG