Verkehr und Logistik

Förderrichtlinie: E-Ladestation

Förderrichtlinie Sofortprogramm Elektromobilität erhöht
Seit Oktober 2017 fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Bau von E-Ladesäulen für Unternehmen und Privatleute. 
Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, erhöht die Landesregierung die Förderung intelligenter Ladepunkt. Die in Kraft getretene und überarbeitete Förderrichtlinie Emissionsarme Mobilität sieht eine Anhebung des Förderhöchstsatzes vor. Die Erhöhung der Förderquote ist zunächst bis zum 30. November 2020 begrenzt. Damit setzt die Landesregierung in der Corona-Krise zukunftsorientierte Konjunkturimpulse für die Wirtschaft im Land.
Für Unternehmen und Privatleute besteht die Möglichkeit, die Anschaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu folgenden Konditionen fördern zu lassen.
Was wird gefördert?
  • Ladepunkte für Stellplatz, Garage oder Betriebshof: mit 60 Prozent der Ausgaben bis maximal 2 000 Euro (Wallbox) bzw. 4 000 Euro (Ladesäule), jeweils pro Ladepunkt. 
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte (Start 15. 06. 2020 ): mit 60 Prozent der Ausgaben bis max. 6 000 Euro Förderobergrenze für eine Wallbox bzw. Ladesäule
  • Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
    • Ladesäule, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik
    • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung
    • Tiefbau, Fundament
    • Montage und Inbetriebnahme
    • Netzanschluss
    • Ertüchtigung eines bestehenden Hausanschlusses
Wichtig: Zunächst muss die Maßnahme bewilligt sein, erst dann kann die Installation des Ladepunktes beauftragt werden.
15. Oktober 2020