Verkehr und Logistik

Landesförderung für eLastenfahrräder


Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“

Seit Oktober 2018 fördert das Land NRW jetzt auch den Kauf von Elektrolastenrädern. Unternehmen können bis zu 30% der Anschaffungskosten, maximal 2 100 Euro durch das Land NRW fördern lassen.

Wer ist antragsberechtigt?

Wer ist antragsberechtigt? Förderhöhe für elektrische Lastenräder
Unternehmen
  • Förderung von 30% der Anschaffungskosten
  • maximal 2 100 Euro
Privatpersonen
  • Förderung von 30% der Anschaffungskosten
  • maximal 1 000 Euro
  • nur in von NOX-Grenzwertüberschreitung betroffenen Städten
Kommunen
  • Förderung von 60% der Anschaffungskosten
  • maximal 4 200 Euro
Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung werden pauschal mit 500 € gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf von fabrikneuen Lastenfahrrädern in der Grundausstattung, die folgende Kriterien erfüllen:
  • Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer und verlängerter Radstand oder
  • Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad“

Wann ist der Antrag zu stellen?

Der Kauf des E-Lastenrades darf erst starten, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Das bedeutet erst den Antrag stellen, auf den Zuwendungsbescheid warten und nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf das E-Lastenrad erworben werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg