IHK zu Dortmund

Beratungsförderung (RWP)

Beratungsleistungen "Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)"
Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern/Beraterinnen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU), die seit mehr als fünf Jahren operativ tätig sind.
Was wird gefördert?
Unternehmen können einen Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen erhalten, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern/Beraterinnen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden. 
Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich: 
  •  Phase 1: Machbarkeitsstudien
  •  Phase 2: Umsetzungsberatung
Der Zuschuss kann für folgende Beratungsanlässe verwendet werden: 
  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur des Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe des Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme des KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt
Die Beratungsförderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. 

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 50 % der Beratungskosten (bis zu 70 % bei Belegschaftsinitiativen), max. 1.000 € netto pro Tagewerk à mind. 8 Stunden 
  • für Phase 1: bis zu 5 TW
  • für Phase 2: bis zu 10 TW
  • Beratungsdauer max. 3 Monate je Beratungsphase

Wo bekommt man weitere Auskünfte?
Weitere Informationen erhalten Sie hier bei der NRW.BANK.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragstellung erfolgt direkt über die NRW.BANK. Der Antrag kann postalisch oder über das Kundenportal der NRW-Bank gestellt werden.