Vollsperrung der A 45

NRW.BANK Universalkredit flexibel (A45 - Kredit)

Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Unterbrechung der Autobahn A 45 betroffenen sind, können bei der NRW.Bank ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Das Darlehen beinhaltet einen Tilgungsnachlass bis zu 20 Prozent und soll Umsatzeinbußen abfedern, die durch die Vollsperrung der Autobahn entstehen oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten mildern.
Die zu erwartende langfristige Sperrung der Talbrücke Rahmede führt zu dauerhaften Einschränkungen am Wirtschaftsstandort Südwestfalen und belastet die Unternehmen erheblich. Die NRW.BANK hat daher gemeinsam mit dem Land NRW das Förderdarlehen NRW.BANK.Universalkredit (flexibel) um eine besonders zinsgünstige und mit einem Tilgungsnachlass versehene Fördervariante erweitert. Sie  soll betroffene gewerbliche Unternehmen dabei unterstützen, die mit der Sperrung einhergehenden Nachteile zumindest anteilig auszugleichen.
  • Antragsberechtigt sind betroffene kleine und mittlere Unternehmen im Sine der EU-Definition1 inkl. Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstandort im folgenden Gebiet: Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, Stadt Hamm, Stadt Dortmund.
  • Laufzeit: drei bis zehn Jahre, maximal fünf Freijahre
  • Höchstbetrag bis zwei Mio. Euro
  • Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent der Darlehenssumme, max. 100 T€, je Unternehmen
  • optional ab 25.000 Euro eine fünfzigprozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • Als Nachweis der Betroffenheit genügt es, dass die Unternehmen ihrer jeweiligen IHK oder HWK in dem o. g. Gebiet schriftlich darlegen, dass sie seit der Brückensperrung, also ab 02. Dezember 2021, Umsatzeinbußen (mindestens 20 Prozent) oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten (mind. 20 Prozent) haben. (Vergleichsbasis: Mittelwert der vergangenen drei Monate vor Brückensperrung im Vergleich zum Mittelwert von drei aufeinanderfolgenden Monaten vor Antragstellung) und die jeweilige HWK oder IHK dies bestätigen. 
Die Beantragung des Darlehens erfolgt über die jeweilige Hausbank des Unternehmens. Reichen Sie uns bitte die Betroffenheitserklärung (siehe Download-Formular) mit zusätzlicher kurzer Darstellung der Betroffenheit auf einem gesonderten Blatt ein. Die Beantragung des Kredits ist befristet bis zum 31.12.2025 möglich.