Corona-Pandemie

Gastgewerbe: Aktuelle Regeln zu Corona

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Hilfestellungen für die Umsetzung der Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz in der Gastronomie und in Übernachtungseinrichtungen geben. Bitte beachten Sie, dass örtliche Unterschiede durch die Vorgaben der Ordnungsbehörden bestehen können.
Stand: 21. Februar 2023
Bitte beachten Sie: Diese Seite wird derzeit sehr regelmäßig bezüglich neuer Vorgaben und Klarstellungen aktualisiert. Auf noch offene Fragen bemühen wir uns, schnellstmöglich Antworten zu erhalten. Bitte halten Sie sich über unsere Webseite und über unseren Newsletter über mögliche Änderungen auf dem Laufenden.

Keine Maskenpflicht, keine Zugangsbeschränkungen

Seit dem 2. April sind im Gastgewerbe in Hessen sowohl die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G-Plus) als auch die Maskenpflicht entfallen. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.
Weiter gültig bleibt aber die Corona-Arbeitsschutzverordnung. So muss weiterhin eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen und ein betriebliches Hygienekonzept festgelegt und umgesetzt werden. In diesem müssen wie bisher erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz getroffen werden.
Gegenüber der Gäste können Betriebe über ihr Hausrecht, sofern in ihrem Hygienekonzept vorgesehen, weiterhin das Tragen einer Maske oder auch Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G-Plus) verlangen.
Weitere Informationen sowie die jeweils geltenden Verordnungen finden Sie auf der Seite des Landes Hessen unter https://www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen

Aktuelle Situation in der Stadt Darmstadt und den Landkreisen

Auf der Grundlage der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung können Städte und Landkreise Allgemeinverfügungen in denen sie weitergehende Verschärfungen vorsehen, erlassen.
Derzeit sind uns keine zusätzlichen Verschärfungen bekannt.

Überbrückungshilfen

Versicherungshinweis: Sollten Sie eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, denken Sie im Falle einer Schließung Ihres Unternehmens daran, diese der Versicherung jetzt anzuzeigen.

Hinweise und Tipps zur Wiedereröffnung

Bei der Wiedereröffnung der Betriebe für Gäste sind einige Dinge zu beachten. Hilfestellungen und Tipps, die Sie bei der Wiedereröffnung unterstützen sollen, haben wir in einem separaten Artikel für Sie aufbereitet. Dabei geht es unter anderem um die Themen Lüften, Schankanlagen oder Mitarbeiter.
In unserem Leitfaden „Mit Perspektive aus der Krise“ (PDF-Datei · 1240 KB) finden Sie darüber hinaus Checklisten und Ideensammlungen, die Sie dabei unterstützen sollen, Ihren Betrieb krisenfest aufzustellen und Denkanstöße für die zukünftige Ausrichtung geben.

Weitere Hilfestellungen

Weitere hilfreiche Informationen zur Hygiene im Betrieb finden Sie auf der Seite der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Digitale Tools und Lösungen auch für den Bereich Gesundheit und Hygienemaßnahmen finden Sie auf der Plattform der DIHK.