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Neuer „Turnberry-Deal“ führt seit 1. Juli 2026 zu Zolländerungen im US-Handel.

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Die West-Pazifik-Staaten akzeptieren Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 ab dem 1. September 2026 nicht mehr.

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Ab dem 1. Juli wird auf Kleinsendungen ein Pauschalzollbetrag in Höhe von 3 Euro je angemeldeter Warenposition erhoben.

Das 20. Paket restriktiver Maßnahmen zielt darauf ab, den russischen Energie-, Finanzdienstleistungs- Dienstleistungs- und Energiesektor sowie den Handel mit der EU weiter zu schwächen.

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Ein aktueller Überblick sowie zahlreiche aktuelle Verlinkungen zu Rechtsgrundlagen und Hilfeseiten sollen bei der Orientierung zu CBAM helfen.

Das BMWE und das BAFA setzen zum 1. Februar 2026 ein Maßnahmenpaket um, das die Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern spürbar vereinfachen und beschleunigen soll.

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Die Verordnungen (EU) 2024/573 und (EU) 2024/590 fordern entsprechende Codierungen bei der Zollanmeldung.

Die Formulare für die Lieferantenerklärung (LE) und die Langzeit-Lieferanterklärung (LLE) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft sind geändert worden.

Für die Legalisierung deutscher öffentlicher Urkunden (z.B. IHK-Ursprungszeugnisse) durch ausländische Konsulate kann u.U. zuvor eine sogenannte „Endbeglaubigung“ erforderlich sein.