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27 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund: Mit unserem Logo setzen wir ein Zeichen für Vielfalt in der Wirtschaft.  Mehr erfahren. 
Nr. 5618872

Gesundheitswirtschaft

Vom Förderturm zum Rad des Wandels:  die Gesundheitswirtschaft im Blick!
Zwischen Demografie und Digitalisierung, Wissenschaft und und Technologie  – die Gesundheitswirtschaft hat sich zu einer Leit- und Zukunftsbranche entwickelt. Durch ihren Innovationstrieb, ihrer Beschäftigungsintensität, ihrer konjunkturunabhängigen und damit stabilisierenden Nachfrage ist die Gesundheitswirtschaft  Wachstumstreiber und  Impulsgeber zugleich.  Über die zentrale Lage im Herzen der Metropole Ruhr, gehört der Kammerbezirk IHK Mittleres Ruhrgebiet zu einem der sechs Cluster, die das zuständige NRW-Ministerium zur weiteren Professionalisierung und Entwicklung selektiert hat.
Mit der deutschlandweit höchsten Dichte an medizinischen Versorgungs- und Behandlungszentren verfügt der Standort über eine beindruckende Infrastruktur.  Das Terrain bietet optimale Voraussetzungen, sowohl für den Handel als auch für Anbieter:innen der Medizintechnik, der Bio- und Gentechnologie und auch Pharmazie. Dass sich hierbei das Bildungssystem exzellent aufgestellt hat, und mit öffentlichen Einrichtungen (allen voran die Ruhr Universität Bochum – kurz RUB) und auch privaten Institutionen (wie die Aesculap Akademie) bisweilen international agiert, fördert das Wachstum und die Innovationskraft des gesamten Wirtschaft. Eine gute Perspektive für den IHK-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet – das wollen wir mit einer gezielten Branchenbegleitung als Infobroker, Trendscout und auch Sprachrohr unterstützen. Sprechen Sie uns einfach an, damit wir für Sie da sein können.
Leitmarkt Gesundheitswirtschaft? Die im Oktober vergangenen Jahres veröffentlichte Analyse des BMWI / BMWK attestiert dem Gesundheitsmarkt eine strategische Bedeutung! 
GEMEINSAM STARK!
Wir arbeiten als Kammer vor Ort und engagieren uns landesweit bis national im Verbund, um relevante Informationen zu identifizieren, Perspektiven aufzuzeigen und Wirkungsparameter zu evaluieren. Hierzu führen wir Recherchen und Umfragen durch, suchen den gezielten Dialog mit Einrichtungen und Unternehmen der Gesundheitswirtschaft und schaffen Foren für den Austausch. Ergebnisse sind fundierte Erkenntnisse, Handlungsparameter und auch Studien, die Bedarfe formulieren und das Leistungsspektrum öffentlichkeitswirksam artikulieren. 
Nicht ohne Blessuren. Die CORONA-Pandemie und der UKRAINE-Krieg haben dem Gesundheitsmarkt schwer zu schaffen gemacht. Erstmals seit langer Zeit blicken die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft nicht mehr zuversichtlicher in die Zukunft als die Unternehmen der Gesamtwirtschaft. Trotzdem geben 37 Prozent der Gesundheitsmarkt-Unternehmen an, mehr Investitionen tätigen zu wollen und liegen mit ihren Absichten weiterhin höher als die Gesamtwirtschaft.
Erfolgreiche Digitalisierung braucht gute Netzwerkstrukturen
KI, Internet-of-Things,  Robtotic, Telemedizin, Datensicherheit – kein Zukunftsreport kommt noch ohne Hinweise auf die Notwendigkeit einer vernetzen medizinischen Infrastruktur aus. Die Notwendigkeit ist dabei nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern stellt die Weichen für neue Geschäftsmodelle und eine endlich sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Netzwerke sind hierbei ein wirksamer Hebel. Mit dem Netzwerk MedEcon Ruhr GmbH, und seinen 150 Mitgliedsunternehmen Unternehmen der Gesundheitswirtschaft und Zulieferbetrieben sowie der Universität Witten Herdecke  und dem ATLAS ITG Projekt verfügt der IHK-Bezirk über zwei beispielhafte Leuchtturmpartner. 
KURZ NOTIERT:
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
    Die BGF Koordinierungsstelle ist ein Gemeinschaftsangebot der Krankenkassen und  begleitet Unternehmen mit kostenloser Erstberatung beim Aufbau einer Betrieblichen Gesundheitsförderung (kurz BGF). Hierbei adressiert die BGF-Koordinierungsstelle mit passenden Lösungen insbesondere KMUs, die oft nicht genügend Ressourcen für eine breit angelegte Gesundheitsfürsorge haben.
  • Anpassung der Rahmenbedingungen für digitale Gesundheitsanwendungen  (DiGA)
    Im Rahmen des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) aus 2019  wurde für Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen ein eigenständiges Antragsrecht auf Aufnahme in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen (insb. §§33a, 139e, 139e SGB V). Nun werden die Rahmenbedingungen bereits angepasst. Ab 2023 ist für Hersteller ein Zertifikat für den Datenschutz und die Datensicherheit verpflichtend. Leistungen (einschl. Telemedizin) von Heilerbringern, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, werden zukünftig vergütet. Dazu müssen die von der DiGA verarbeiteten Daten in einem interoperablen Format in die elektronische Patientenakte übermittelt werden können. Hier erfahren Sie mehr...

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