Die elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 1. Januar 2021 Bestandteil der Telematikinfrastruktur (TI) des deutschen Gesundheitswesens. Sie ermöglicht es Versicherten, medizinische Dokumente und Gesundheitsdaten – etwa Befunde, Arztbriefe, Laborwerte sowie Impf- und Medikationsdaten – digital zu verwalten und berechtigten Leistungserbringern kontrolliert zur Verfügung zu stellen. Rechtsgrundlage sind die §§ 341 ff. Sozialgesetzbuch V (SGB V); die technische Umsetzung erfolgt durch die Krankenkassen nach den Vorgaben der gematik GmbH.
Nach dem bundesweiten Roll-out ab Frühjahr 2025 befindet sich die ePA inzwischen im Regelbetrieb. Sie wird kontinuierlich weiterentwickelt und schrittweise um zusätzliche Funktionen erweitert.
Gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich automatisch eine elektronische Patientenakte, sofern sie der Einrichtung nicht widersprechen. Leistungserbringer sind verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen medizinischen Informationen in der ePA zu dokumentieren, soweit kein Widerspruch der oder des Versicherten vorliegt.
Zu den verpflichteten Leistungserbringern gehören insbesondere Vertragsärztinnen und -ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Apotheken sowie Krankenhäuser. Pflegeeinrichtungen sind seit dem 1. Juli 2025 ebenfalls verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die ePA und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur zu erfüllen. Eine stärkere Integration in die digitale Gesundheitsversorgung wird weiterhin angestrebt.

Funktion und Zielsetzung

Die ePA verfolgt drei zentrale Ziele:
Verbesserung der Informationsverfügbarkeit in der Versorgung
Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Medikationsfehlern
Stärkung der informierten Patient*innenrolle.
Die elektronische Patientenakte ist patientengeführt. Versicherte entscheiden über die App ihrer Krankenkasse, welche Informationen gespeichert werden und welche Leistungserbringer auf die Daten zugreifen dürfen. Ein Zugriff ist grundsätzlich nur im Behandlungskontext und unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Seit Januar 2025 wird die ePA im sogenannten Opt-out-Verfahren eingeführt:

Technische Umsetzung und Anforderungen

Für Leistungserbringer ist die Nutzung der ePA mit technischen Voraussetzungen verbunden. Erforderlich ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), deren Kernbestandteile sind:
ein zugelassener Konnektor (stationär oder TI-as-a-Service),
ein Praxisverwaltungssystem (PVS) mit ePA-Modul (zugelassen durch gematik),
ein Heilberufsausweis (HBA) zur Authentifizierung,
und ein elektronischer Institutionsausweis (SMC-B).
Für Praxen und Krankenhäuser entstehen hierdurch Kosten für technische Ausstattung, Software, Wartung und regelmäßige Aktualisierungen. Ein Teil dieser Aufwendungen wird im Rahmen der gesetzlichen Finanzierungsregelungen (z. B. TI-Pauschale) refinanziert. Der laufende technische Betrieb und Support erfolgen in der Regel über spezialisierte IT-Dienstleister.
Für Patientinnen und Patienten erfolgt der Zugang zur ePA primär über die App der jeweiligen Krankenkasse. Die Bedienung setzt eine NFC-fähige Gesundheitskarte und ein Mobilgerät mit Identifizierungsverfahren (z. B. Video-Ident oder eID) voraus. Perspektivisch sollen alternative Zugänge (z. B. über Webportale oder zentrale Gesundheits-ID) standardisiert werden.

Herausforderungen bei Einführung und Nutzung

Mit dem bundesweiten Roll-out der ePA wurden zahlreiche technische Voraussetzungen geschaffen und erste Erfahrungen im Regelbetrieb gesammelt. Dennoch bestehen weiterhin Herausforderungen bei der praktischen Integration in bestehende Arbeitsabläufe sowie bei der Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Softwaresystemen und Leistungserbringern.
Gerade kleinere Praxen und Einrichtungen stehen weiterhin vor organisatorischen und technischen Anforderungen, etwa durch Softwareanpassungen, Schulungsbedarf oder die Integration neuer digitaler Prozesse. Auch die Nutzerfreundlichkeit der verschiedenen Anwendungen wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Herausforderungen bestehen zudem bei der sektorenübergreifenden Vernetzung. Obwohl Pflegeeinrichtungen seit Mitte 2025 ebenfalls an die TI angebunden sein müssen, sind sie und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens bislang nur teilweise in die digitalen Prozesse eingebunden. Dadurch entstehen weiterhin Medienbrüche, die den vollständigen Informationsaustausch erschweren können.
Auch Datenschutz und Informationssicherheit bleiben zentrale Themen. Frühere Sicherheitslücken führten zu zusätzlichen technischen Schutzmaßnahmen und einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur (z. B. vertrauenswürdige Ausführungsumgebung, VAU). Das Vertrauen von Versicherten und Leistungserbringern hängt wesentlich davon ab, dass hohe Sicherheitsstandards dauerhaft gewährleistet werden.

Bewertung und Ausblick

Trotz anfänglicher Herausforderungen stellt die elektronische Patientenakte einen wichtigen Baustein für die Digitalisierung des Gesundheitswesens dar. Sie schafft die Voraussetzungen für eine besser vernetzte, koordinierte und patientenzentrierte Versorgung – sowohl im Akutbereich als auch bei chronischen Erkrankungen, in der Prävention und in der Rehabilitation.
Allerdings ist die tatsächliche Nutzung der ePA bislang noch begrenzt. Nach Umfragen von Anfang 2026 (vgl. u.a. https://www.aerzteblatt.de/news/unter-vier-prozent-nutzen-elektronische-patientenakte-aktiv-eb02ecd1-2e58-470f-8f26-9c3ac8caf3d9) nutzten nur rund 3,6 Prozent der Versicherten ihre ePA aktiv, etwa um eigene Daten einzusehen oder Zugriffsberechtigungen zu steuern. Auch bei den Leistungserbringenden zeigt sich ein uneinheitliches Bild: Während etwa 85 Prozent der Praxen und Apotheken die ePA bereits nutzen, haben im Frühjahr 2026 erst rund die Hälfte aller Krankenhäuser die ePA krankenhausweit eingeführt; ein weiteres Viertel plant dies erst im Laufe des Jahres 2026.
Der langfristige Erfolg der ePA hängt maßgeblich davon ab, dass technische Weiterentwicklungen, einheitliche Standards und ein spürbarer Nutzen für alle Beteiligten zusammenwirken. Ebenso wichtig sind Transparenz, Interoperabilität sowie die kontinuierliche Verbesserung der digitalen Infrastruktur.
Die elektronische Patientenakte ist kein abgeschlossenes Produkt, sondern ein sich fortlaufend entwickelndes System. Mit der weiteren Einbindung strukturierter Gesundheitsdaten (z. B. elektronischer Medikationsplan ab Frühjahr 2026), zusätzlicher digitaler Anwendungen (wie Volltextsuche und Forschungsnutzung ab 2026/2027) und weiterer Akteure des Gesundheitswesens soll ihr Nutzen für Versicherte, Leistungserbringer und das Gesundheitssystem insgesamt kontinuierlich wachsen