Fortbildungsprüfungen und Zusatzqualifikationen
Von A wie Ausbildereignungsprüfung über I wie Industriemeister bis Z wie Zusatzqualifikation: Die IHK-Fortbildungsprüfungen eröffnen Ihnen vielfältige berufliche Perspektiven.
Ob Sie sich über Ihre Zulassung informieren, zu einer Prüfung anmelden oder persönliche Beratung wünschen - wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
FAQs Fortbildungsprüfungen:
Ob Sie sich über Ihre Zulassung informieren, zu einer Prüfung anmelden oder persönliche Beratung wünschen - wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
Die Bergische IHK bietet folgende Fortbildungsprüfungen und Zusatzqualifikationen an:
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1415746)
- Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen (Nr. 6958928)
- Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung (VO 2020) (Nr. 3726846)
- Geprüfte/r Fachwirt/in für Personenverkehr und Mobilität (Nr. 3664956)
- Geprüfte/r Handelsfachwirt/in (Nr. 3661194)
- Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung Chemie (Nr. 3443650)
- Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung Elektrotechnik (Nr. 3443654)
- Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung Lebensmittel (Nr. 3443668)
- Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung Metall (Nr. 3443688)
- Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung Süßwaren (Nr. 3443704)
- Geprüfte/r Meister/in Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn (Nr. 3443678)
- Geprüfte/r Personalfachkauffrau/mann (Nr. 3664698)
- Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in (Nr. 3669572)
- Zusatzqualifikation Fremdsprache Englisch für kaufmännische Auszubildende (Nr. 3443770)
- Zusatzqualifikation Forderungsmanagement für Auszubildende (Nr. 3443762)
FAQs Fortbildungsprüfungen:
- Zulassung zur Prüfung
- Was bedeutet der Begriff „einschlägige Berufspraxis”?
- Bis wann muss die Berufspraxis nachgewiesen werden?
- Muss ich einen Lehrgang absolvieren, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
- Wo kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten? Wer bietet Vorbereitungslehrgänge an?
- Wie und wann kann ich mich zur Prüfung anmelden?
- Wo bekomme ich alte Prüfungsaufgaben her?
- Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?
- Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
- Wann bekomme ich meine Prüfungsergebnisse?
- Was bedeutet Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)?
- Zeugnis über Fortbildungsabschluss verloren?
Zulassung zur Prüfung
Um eine Fortbildungsprüfung ablegen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. In der Regel sind dies eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufspraxis. Die Anfrage zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen wird online über unser Bildungsportal #BBO BerufsBildungOnline beantragt. Weitere Hinweise finden Sie über die Seite des von Ihnen bevorzugten Abschlusses.
Ausnahme: Bei der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und den Zusatzqualifikationen gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Tipp der IHK: Klären Sie vor einem eventuellem Lehrgangsbeginn mit der IHK, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Fortbildungsverordnung erfüllen
Tipp der IHK: Klären Sie vor einem eventuellem Lehrgangsbeginn mit der IHK, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Fortbildungsverordnung erfüllen
Was bedeutet der Begriff „einschlägige Berufspraxis”?
Die Berufspraxis muss dem angestrebten Fortbildungsabschluss entsprechen. Wenn Sie z.B. einen Abschluss als “Geprüfter Personalfachkaufmann” erlangen möchten, müssen Sie Berufspraxis im Personalwesen nachweisen. Ein weiteres Beispiel: Möchten Sie den Abschluss “Geprüfte Industriemeisterin Metall” absolvieren, müssen Sie einschlägige Berufspraxis im Metallbereich nachweisen.
Bis wann muss die Berufspraxis nachgewiesen werden?
Die Berufspraxis muss mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen werden. Sollte ein Teil der vorgeschriebenen Berufspraxis fehlen, kann der Nachweis hierüber spätestens mit der Anmeldung zur Fortbildungsprüfung nachgereicht werden.
Muss ich einen Lehrgang absolvieren, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist in der Regel keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Es gibt aber auch Abschlüsse, bei denen eine Vorbereitung Pflicht ist, z.B. bei Fremdsprachenprüfungen und allen Zusatzqualifikationen für Auszubildende. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerbenden, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.
Wo kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten? Wer bietet Vorbereitungslehrgänge an?
Einen Verweis auf die Lehrgangsanbieter finden Sie unter dem jeweiligen Abschluss. Der Verweis stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote dar und ist nicht abschließend. Die Vorbereiter unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Deswegen gibt die IHK auch keine Empfehlung für einen speziellen Vorbereiter.
Wie und wann kann ich mich zur Prüfung anmelden?
Zur Prüfung können Sie sich bei dem jeweiligen Abschluss mit der dort hinterlegten Anmeldung als PDF Datei (unter Weitere Informationen) anmelden.
Hinweise zu den Prüfungsterminen und dem Anmeldeschluss finden Sie im jeweiligen Abschluss.
Hinweise zu den Prüfungsterminen und dem Anmeldeschluss finden Sie im jeweiligen Abschluss.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Prüfung erst nach erfolgter Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen möglich ist.
Ausnahme: Bei der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und den Zusatzqualifikationen gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Ausnahme: Bei der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) und den Zusatzqualifikationen gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Wo bekomme ich alte Prüfungsaufgaben her?
Für bundeseinheitliche Fortbildungsabschlüsse besteht die Möglichkeit, alte Prüfungsaufgaben im Online-Shop der DIHK-Bildungs-gGmbH zu kaufen.
Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?
Prüfungsteilnehmende erhalten mit der Einladung zur Prüfung eine Aufstellung der zugelassenen Hilfsmittel, die für die Lösung von Prüfungsaufgaben genutzt werden können.
Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Bergische IHK und ist je nach Aufwand für die einzelnen Prüfungen unterschiedlich. Die Gebühren entnehmen Sie dem jeweiligen Gebührentarif und den Hinweisen auf den Seiten des jeweiligen Fortbildungsabschlusses.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung eine Stornogebühr fällig wird.
Wann bekomme ich meine Prüfungsergebnisse?
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte zu Prüfungsergebnissen geben können. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden Sie schriftlich informiert.
Was bedeutet Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)?
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet berufliche und akademische Qualifikationen acht Niveaustufen zu. Er macht Abschlüsse in Deutschland vergleichbar und erleichtert die Einordnung von Qualifikationen.
Sie möchten wissen, auf welcher Qualifikationsstufe Sie stehen oder wie Sie eine höhere Niveaustufe erreichen können? Hierzu können Sie sich den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ansehen.
Sie möchten wissen, auf welcher Qualifikationsstufe Sie stehen oder wie Sie eine höhere Niveaustufe erreichen können? Hierzu können Sie sich den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ansehen.
Zeugnis über Fortbildungsabschluss verloren?
Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen. Für die Ausstellung der Zweitschrift wird eine Gebühr erhoben.
