Geprüfte/r Fachwirt/in für Personenverkehr und Mobilität

Inhalte und Prüfungstermine: Frühjahr 2026 Herbst 2026
Situationsbeschreibung: Aufgabenstellung 1 keine Prüfungen 12. Oktober
Situationsbeschreibung: Aufgabenstellung 2 keine Prüfungen 13. Oktober
Mündliche Prüfung keine Prüfungen nach Absprache
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung ist der 15. Juli. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf des Personen- und Reiseverkehrs und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühr lt. Gebührentarif s.: www.bergische.ihk.de, Dokument- Nr. 9220, Abschnitt III, ab Ziffer 5