Geprüfte/r Fachwirt/in für Personenverkehr und Mobilität
| Inhalte und Prüfungstermine: | Herbst 2026 |
Frühjahr 2027 |
Herbst 2027 |
| Situationsbeschreibung: Aufgabenstellung 1 |
12. Oktober | 15. März | 11. Oktober |
| Situationsbeschreibung: Aufgabenstellung 2 |
13. Oktober | 16. März | 12. Oktober |
| Mündliche Prüfung | nach Absprache | nach Absprache | nach Absprache |
Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist der 15. Januar und für die Herbstprüfung ist der 15. Juli.
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
| § 2 Zulassungsvoraussetzungen | ||
| (1) | Zur Prüfung ist zugelassen, wer | |
| 1. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf des Personen- und Reiseverkehrs und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder | |
| 2. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder | |
| 3. | eine mindestens fünfjährige Berufspraxis | |
| nachweist. | ||
| (2) | Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. | |
| (3) | Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. | |
Prüfungsgebühr lt. Gebührentarif s.: www.bergische.ihk.de, Dokument- Nr. 9220, Abschnitt III, ab Ziffer 5
