Geprüfte/r Fachwirt/in für Personenverkehr und Mobilität
Inhalte und Prüfungstermine: | Herbst 2025 | Frühjahr 2026 | Herbst 2026 |
Situationsbeschreibung: Aufgabenstellung 1 | 13. Oktober | keine Prüfungen | 12. Oktober |
Situationsbeschreibung: Aufgabenstellung 2 | 14. Oktober | keine Prüfungen | 13. Oktober |
Mündliche Prüfung | nach Absprache | keine Prüfungen | nach Absprache |
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung ist der 15. Juli. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen | ||
(1) | Zur Prüfung ist zugelassen, wer | |
1. | eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf des Personen- und Reiseverkehrs und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder | |
2. | eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder | |
3. | eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. | |
(2) | Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. | |
(3) | Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. |
Prüfungsgebühr lt. Gebührentarif s.: www.bergische.ihk.de, Dokument- Nr. 9220, Abschnitt III, ab Ziffer 5