Geprüfte/r Fachwirt/in für Personenverkehr und Mobilität

Inhalte und Prüfungstermine: Frühjahr 2024 Herbst 2024 Frühjahr 2025
Situationsbeschreibung: Aufgabenstellung 1
keine Prüfungen
14. Okt.
17. März 
Situationsbeschreibung: Aufgabenstellung 2
keine Prüfungen
15. Okt.
18. März
Mündliche Prüfung
nach Absprache
nach Absprache
Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist jeweils der 2. Januar sowie für die Herbstprüfung der 15. Juli. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1)
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
1.
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf des Personen- und Reiseverkehrs und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2.
eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem sonstigen  anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3.
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2)
Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(3)
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühr lt. Gebührentarif s.: www.bergische.ihk.de, Dokument- Nr. 9220, Abschnitt III, ab Ziffer 5