Geprüfte/r Industriemeister/in Süßwaren
Anfrage zu den Zulassungsvoraussetzungen
Industriemeister/innen der Fachrichtung Süßwaren planen und koordinieren Arbeitsabläufe. Sie kontrollieren und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie tragen dazu bei, technische Konzepte und Produktspezifikationen zu entwickeln, sorgen für die Reinigung, Wartung und Instandsetzung der Produktionsanlagen und achten auf die Einhaltung der Vorschriften zur Lebensmittelhygiene. Zudem erstellen Sie Kostenpläne, kontrollieren die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich und planen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Personalbedarfsplanung und die Bearbeitung von Reklamationen fallen ebenfalls in ihren Aufgabenbereich.
Gliederung der Prüfung:
I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer
Gesetzmäßigkeiten
II. Handlungsspezifische Qualifkationen
Industriemeister/innen der Fachrichtung Süßwaren planen und koordinieren Arbeitsabläufe. Sie kontrollieren und optimieren Fertigungsprozesse, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie tragen dazu bei, technische Konzepte und Produktspezifikationen zu entwickeln, sorgen für die Reinigung, Wartung und Instandsetzung der Produktionsanlagen und achten auf die Einhaltung der Vorschriften zur Lebensmittelhygiene. Zudem erstellen Sie Kostenpläne, kontrollieren die Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich und planen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Personalbedarfsplanung und die Bearbeitung von Reklamationen fallen ebenfalls in ihren Aufgabenbereich.
Gliederung der Prüfung:
I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer
Gesetzmäßigkeiten
II. Handlungsspezifische Qualifkationen
1. Handlungsberich "Technik" mit den Qualifikationsschwerpunkten
a) Süßwarentechnologie
b) Betriebstechnik
c) Rohwarenmanagement
a) Süßwarentechnologie
b) Betriebstechnik
c) Rohwarenmanagement
2. Handlungsbereich "Oranisation" mit den Qualifikationsschwerpunkten
a) Betriebliches Kostenwesen
b) Planung, Steuerung und Kommunikation
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit
a) Betriebliches Kostenwesen
b) Planung, Steuerung und Kommunikation
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit
3. Handlungsbereich "Führung und Personal"
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement
a) Personalführung
b) Personalentwicklung
c) Qualitätsmanagement
III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sind
nachzuweisen durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der nach
dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung.
Die AEVO-Prüfung ist nicht integrativer Bestandteil der Industriemeister-
ausbildung sondern eine eigenständige Prüfungsleistung, die jedoch
spätestens zum Zeitpunkt der letzten o.a. Prüfungsleistungen vorzulegen
ist.
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten
Ausbildungsberuf Süßwarentechnologe oder Süßwarentechnologin
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet ist,
und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens sechsmonatige
Berufspraxis,
3. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem
sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung
folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sind
nachzuweisen durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der nach
dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung.
Die AEVO-Prüfung ist nicht integrativer Bestandteil der Industriemeister-
ausbildung sondern eine eigenständige Prüfungsleistung, die jedoch
spätestens zum Zeitpunkt der letzten o.a. Prüfungsleistungen vorzulegen
ist.
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten
Ausbildungsberuf Süßwarentechnologe oder Süßwarentechnologin
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet ist,
und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens sechsmonatige
Berufspraxis,
3. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem
sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung
folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist
zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. über die in Absatz 1 Nummer 1 genannte Voraussetzung hinaus mindestens
ein Jahr Berufspraxis und über die in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 geannten
Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den
Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters - Fachrichtung Süßwaren und
einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Süßwaren nach § 1
Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht,
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der
beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen.
zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende
Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. über die in Absatz 1 Nummer 1 genannte Voraussetzung hinaus mindestens
ein Jahr Berufspraxis und über die in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 geannten
Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den
Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters - Fachrichtung Süßwaren und
einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Süßwaren nach § 1
Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht,
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der
beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühr: z. Zt. 400 Euro
Die Vorbereitung auf die Prüfungen der "Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen" kann bei einem Bildungsträger in Ihrem Heimatort absolviert werden. (Die Lehrgangsinhalte sind identisch dem Industriemeister Metall oder Elektrotechnik). Für die Anmeldung zur Prüfung kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige IHK. Für Rückfragen, Freistellung, Zulassung etc. steht Ihnen die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid gern zur Verfügung.
Die Vorbereitung auf die Prüfungen der "Handlungsspezifischen Qualifikationen" erfolgt durch die Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft. Informationen zum Lehrgang erhalten Sie direkt über die ZDS, Ansprechpartner: Frau Ulrike Medicke, Telefon 0212 5961-20 (Schulleiterin) und Frau Daniela Pranskat, Telefon 0212 5961-21 (Sekretariat).
Die Prüfungen werden durch die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid abgenommen.
Die Prüfungen werden durch die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid abgenommen.