Meister/in Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn
Die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung erfolgt durch den Verband Deutscher Eisenbahnfachschulen sowie der DB Netz AG. (siehe "Weitere Informationen")
Anfrage zu den Zulassungsvoraussetzungen
Gliederung der Prüfung:
Prüfungsteil "Organisation, Betrieb und Technik"
1. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Betriebliches Kostenwesen
4. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer
Gesetzmäßigkeiten
6. Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn
7. Eisenbahnbetrieb
8. Qualitätsmanagement
Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung"
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Grundlagen der Zusammenarbeit im Betrieb
3. Personalführung
4. Personalentwicklung
sowie die "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifkationen"
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
Gliederung der Prüfung:
Prüfungsteil "Organisation, Betrieb und Technik"
1. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Betriebliches Kostenwesen
4. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer
Gesetzmäßigkeiten
6. Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn
7. Eisenbahnbetrieb
8. Qualitätsmanagement
Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung"
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Grundlagen der Zusammenarbeit im Betrieb
3. Personalführung
4. Personalentwicklung
sowie die "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifkationen"
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der Fachrichtung
Elektrotechnik zuzuordnenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der Fachrichtung Metall
zuzuordnenden Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige
Berufspraxis einschließlich der Befähigung zur Elektrofachkraft nach DIN
VDE 1000-10 oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten
Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
einschließlich der Befähigung zur Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10
oder
Elektrotechnik zuzuordnenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der Fachrichtung Metall
zuzuordnenden Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige
Berufspraxis einschließlich der Befähigung zur Elektrofachkraft nach DIN
VDE 1000-10 oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten
Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
einschließlich der Befähigung zur Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10
oder
4 eine vierjährige Berufspraxis einschließlich der Befähigung zur
Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 Nr. bis 4 soll wesentliche Bezüge zu den
Aufgaben eines Geprüften Meisters Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn
gemäß § 1 Absatz 2 haben.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen
ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf
andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
(berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen.
Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 Nr. bis 4 soll wesentliche Bezüge zu den
Aufgaben eines Geprüften Meisters Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn
gemäß § 1 Absatz 2 haben.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen
ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf
andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
(berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsgebühr lt. Gebührentarif s.: www.bergische.ihk.de, Dokument- Nr. 9220, Abschnitt III, ab Ziffer 5