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Bayerische Energie-Härtefallhilfe

Die gestiegenen Energiekosten gefährden die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Unternehmen. Auf Bundesebene wurden Energiepreisbremsen geschaffen, um betroffene Unternehmen zu unterstützen.
Bayerische Unternehmen können ab sofort auch für das vergangene Jahr 2022 Energie-Härtefallhilfen beantragen. Bisher war das nur für das laufende Jahr 2023 möglich. Die Bayerischen Energie-Härtefallhilfen richten sich an kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Preisbremsen besonderen wirtschaftlichen Härten durch Kostensteigerungen bei ihren leitungsgebundenen oder nicht-leitungsgebundenen Energieträgern ausgesetzt sind.
Alle wichtigen Informationen zur Bayerischen Energie-Härtefallhilfe haben wir Ihnen im Video zusammengefasst.
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© IHK Schwaben
Seit dem 6. März 2023 können Unternehmen die Energie-Härtefallhilfen beantragen. Betroffene Unternehmen erhalten für 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten, wenn die gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen und existenzbedrohend für den Betrieb sind. Der Härtefall wird angenommen, wenn der für 2023 erwartbare Jahresgewinn (auf Basis des Jahresdurchschnittsgewinns der letzten fünf Jahre) durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Inhabergeführte Unternehmen können einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrags, mindestens jedoch 2.000 Euro pro Monat, geltend machen, sofern kein Geschäftsführergehalt gezahlt wurde.
Die Hilfen können unabhängig vom genutzten Energiesystem beantragt werden. Sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas oder Fernwärme als auch nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Holz, Pellets, Hackschnitzel und Flüssiggas sind erlaubt
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten. Als KMU gelten auch Soloselbständige, Landwirte und Angehörige der freien Berufe. Anträge können ab heute direkt vom Unternehmen selbst oder durch einen qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) über eine elektronische Antragsplattform gestellt werden. Über die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen entscheidet eine Härtefallkommission. Die Härtefallkommission besteht aus Vertretern der bayerischen Wirtschaft, der Steuerberaterkammern und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Ausführliche Informationen zur Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen und den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/.
Es ist auch eine Service-Hotline eingerichtet, die per Telefon (Mo - Fr 8-18 Uhr) unter 089- 5790 5005 sowie per E-Mail (Haertefallhilfe@stmwi.bayern.de) erreichbar ist.