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Was ist neu 2025: Energie, Umwelt, Industrie, Innovation
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das EnEfG ist seit dem 18. November 2023 in Kraft, mit einer geplanten Novellierung. Die aktuellen Regelungen gelten weiterhin. Ab 2025 sind folgende Verpflichtungen relevant:
- Energie- oder Umweltmanagementsystem bis 18. Juli 2025:
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch >7,5 GWh (letzte drei Jahre) müssen ein solches System einrichten. - Rechenzentren & IT-Betreiber: Bis 1. Juli 2025 ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem verpflichtend.
- Meldung von Abwärmepotenzialen bis 1. Januar 2025:
Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch >2,5 GWh müssen ihre Abwärmepotenziale auf der Abwärmeplattform dokumentieren. - Bagatellschwellen bei Abwärme:
Diese bleiben bestehen (z. B. <1.500 Betriebsstunden/Jahr oder Abwärmetemperaturen <25°C), allerdings gilt die umfassende Informationspflicht weiterhin.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Energieeffizienzgesetz.
Energie- und Stromsteuer
Entfristung der Stromsteuerentlastung: Geplante Umsetzung vorerst nicht beschlossen
Die geplante Entfristung der Stromsteuerentlastung für die Jahre 2024 und 2025 auf den europäischen Mindestsatz von 0,5 Euro/MWh wurde vorerst nicht beschlossen. Diese Regelung hätte Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft (§ 9b) dauerhaft zugutekommen sollen.
Die geplante Entfristung der Stromsteuerentlastung für die Jahre 2024 und 2025 auf den europäischen Mindestsatz von 0,5 Euro/MWh wurde vorerst nicht beschlossen. Diese Regelung hätte Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft (§ 9b) dauerhaft zugutekommen sollen.
- Stromsteuerentlastung 2024/2025:
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft profitieren weiterhin von der Entlastung (20 €/MWh abzüglich 250 € Selbstbehalt). - Online-Antragspflicht ab 1. Januar 2025:
Steuerentlastungen (§9b StromStG, §54 EnergieStG) sind nur noch online beantragbar. Voraussetzung: ELSTER-Konto. - Entfall der Tätigkeitsbeschreibung:
Ab 2025 entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402).
Ab dem 1. Januar 2025 besteht für zahlreiche Energiesteuer-Formulare eine Online-Antragspflicht bei zuständigen HZA. Siehe: Zoll online - Fachmeldungen - Onlineverpflichtung zum 1. Januar 2025 für verschiedene Energiesteuer-Formulare
Stromspeicher, Erzeugung und Elektromobilität
- Neue Definition von Stromspeichern:
Technologieoffene Einordnung, um Mehrfachbesteuerung zu vermeiden (§3a StromStG). - Bidirektionales Laden:
Vorgaben eingeführt, um Nutzer von Elektrofahrzeugen nicht als Steuerschuldner einzustufen (§15b StromStG). - Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen:
Einfache Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp (unabhängig von der Gebäudeart). - Volleinspeisevergütung:
Bis 30. November 2024 müssen Betreiber schriftlich Ansprüche beim Netzbetreiber anmelden:- 0–10 kW: 12,73 ct/kWh
- 10–40 kW: 10,68 ct/kWh
Klima und Treibhausgasemissionen
- CO₂-Preis steigt auf 55 €/Tonne (ab 1. Januar 2025).
- Neues Emissionshandelssystem (ETS II):
Ab 2027 für Verkehr und Gebäude mit Berichtspflichten ab 2024. Emissionsberichte müssen ab 2025 extern verifiziert werden. - Strengere THG-Quoten:
Die THG-Quote wird 2025 auf 10 % erhöht. Für E-Fahrzeuge bedeutet dies höhere Prämien (ca. 86 €/Tonne CO₂).
Chemikalien und Verpackungen
- Neue Kennzeichnungspflichten für Chemikalien:
Ab 10. Dezember 2024 gelten zusätzliche Vorschriften mit Übergangsfristen von 18–48 Monaten. - F-Gase-Verordnung:
Ab 11. März 2024 ist für fluorierte Treibhausgase eine Import-/Exportlizenz erforderlich. Registrierung im F-Gas-Portal notwendig. - Einwegkunststoffe:
Registrierungspflicht für Hersteller bestimmter Einwegprodukte bis 31. Dezember 2024. Ab 2025 wird eine Sonderabgabe erhoben.
Gebäude- und Verkehrssektoren
- CO₂-Steuer auf Kraftstoffe:
Benzin und Diesel steigen um ca. 3ct/Liter durch die höhere CO₂-Abgabe. - Elektroauto-Förderung:
Firmenwagen profitieren von Sonderabschreibungen (ab 1. Juli 2024). - Ladesäulenpflicht für Nichtwohngebäude:
Ab 2025 sind Gebäude mit >20 Stellplätzen verpflichtet, mindestens eine Ladesäule bereitzustellen. - Installation Smart Meter für bestimmte Stromverbraucher verpflichtend: Dazu zählen Haushalte mit einem jährlichen Energieverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh. Ebenso betrifft die Pflicht KMU sowie Stromerzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW, etwa Betreiber von Photovoltaikdachanlagen.
Netzentgelte und Umlagen
- Netzentgeltverteilung:
Ab 2025 werden Netzkosten bundesweit verteilt, um Regionen mit vielen EE-Anlagen zu entlasten. - Erhöhung der Netzumlagen:
KWKG-Umlage steigt auf 0,277 ct/kWh, Offshore-Netzumlage auf 0,816 ct/kWh, und Aufschläge für besondere Netznutzung betragen künftig 1,56 ct/kWh.