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Was ist neu 2025: Energie, Umwelt, Industrie, Innovation

Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das EnEfG ist seit dem 18. November 2023 in Kraft, mit einer geplanten Novellierung. Die aktuellen Regelungen gelten weiterhin. Ab 2025 sind folgende Verpflichtungen relevant:
  • Energie- oder Umweltmanagementsystem bis 18. Juli 2025:
    Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch >7,5 GWh (letzte drei Jahre) müssen ein solches System einrichten.
  • Rechenzentren & IT-Betreiber: Bis 1. Juli 2025 ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem verpflichtend.
  • Meldung von Abwärmepotenzialen bis 1. Januar 2025:
    Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch >2,5 GWh müssen ihre Abwärmepotenziale auf der Abwärmeplattform dokumentieren.
  • Bagatellschwellen bei Abwärme:
    Diese bleiben bestehen (z. B. <1.500 Betriebsstunden/Jahr oder Abwärmetemperaturen <25°C), allerdings gilt die umfassende Informationspflicht weiterhin.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Energieeffizienzgesetz.

Energie- und Stromsteuer

Entfristung der Stromsteuerentlastung: Geplante Umsetzung vorerst nicht beschlossen
Die geplante Entfristung der Stromsteuerentlastung für die Jahre 2024 und 2025 auf den europäischen Mindestsatz von 0,5 Euro/MWh wurde vorerst nicht beschlossen. Diese Regelung hätte Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft (§ 9b) dauerhaft zugutekommen sollen.
  • Stromsteuerentlastung 2024/2025:
    Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft profitieren weiterhin von der Entlastung (20 €/MWh abzüglich 250 € Selbstbehalt).
  • Online-Antragspflicht ab 1. Januar 2025:
    Steuerentlastungen (§9b StromStG, §54 EnergieStG) sind nur noch online beantragbar. Voraussetzung: ELSTER-Konto.
  • Entfall der Tätigkeitsbeschreibung:
    Ab 2025 entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402).
Ab dem 1. Januar 2025 besteht für zahlreiche Energiesteuer-Formulare eine Online-Antragspflicht bei zuständigen HZA. Siehe: Zoll online - Fachmeldungen - Onlineverpflichtung zum 1. Januar 2025 für verschiedene Energiesteuer-Formulare

Stromspeicher, Erzeugung und Elektromobilität

  • Neue Definition von Stromspeichern:
    Technologieoffene Einordnung, um Mehrfachbesteuerung zu vermeiden (§3a StromStG).
  • Bidirektionales Laden:
    Vorgaben eingeführt, um Nutzer von Elektrofahrzeugen nicht als Steuerschuldner einzustufen (§15b StromStG).
  • Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen:
    Einfache Steuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp (unabhängig von der Gebäudeart).
  • Volleinspeisevergütung:
    Bis 30. November 2024 müssen Betreiber schriftlich Ansprüche beim Netzbetreiber anmelden:
    • 0–10 kW: 12,73 ct/kWh
    • 10–40 kW: 10,68 ct/kWh

Klima und Treibhausgasemissionen

  • CO₂-Preis steigt auf 55 €/Tonne (ab 1. Januar 2025).
  • Neues Emissionshandelssystem (ETS II):
    Ab 2027 für Verkehr und Gebäude mit Berichtspflichten ab 2024. Emissionsberichte müssen ab 2025 extern verifiziert werden.
  • Strengere THG-Quoten:
    Die THG-Quote wird 2025 auf 10 % erhöht. Für E-Fahrzeuge bedeutet dies höhere Prämien (ca. 86 €/Tonne CO₂).

Chemikalien und Verpackungen

  • Neue Kennzeichnungspflichten für Chemikalien:
    Ab 10. Dezember 2024 gelten zusätzliche Vorschriften mit Übergangsfristen von 18–48 Monaten.
  • F-Gase-Verordnung:
    Ab 11. März 2024 ist für fluorierte Treibhausgase eine Import-/Exportlizenz erforderlich. Registrierung im F-Gas-Portal notwendig.
  • Einwegkunststoffe:
    Registrierungspflicht für Hersteller bestimmter Einwegprodukte bis 31. Dezember 2024. Ab 2025 wird eine Sonderabgabe erhoben.

Gebäude- und Verkehrssektoren

  • CO₂-Steuer auf Kraftstoffe:
    Benzin und Diesel steigen um ca. 3ct/Liter durch die höhere CO₂-Abgabe.
  • Elektroauto-Förderung:
    Firmenwagen profitieren von Sonderabschreibungen (ab 1. Juli 2024).
  • Ladesäulenpflicht für Nichtwohngebäude:
    Ab 2025 sind Gebäude mit >20 Stellplätzen verpflichtet, mindestens eine Ladesäule bereitzustellen.
  • Installation Smart Meter für bestimmte Stromverbraucher verpflichtend: Dazu zählen Haushalte mit einem jährlichen Energieverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh. Ebenso betrifft die Pflicht KMU sowie Stromerzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW, etwa Betreiber von Photovoltaikdachanlagen.

Netzentgelte und Umlagen

  • Netzentgeltverteilung:
    Ab 2025 werden Netzkosten bundesweit verteilt, um Regionen mit vielen EE-Anlagen zu entlasten.
  • Erhöhung der Netzumlagen:
    KWKG-Umlage steigt auf 0,277 ct/kWh, Offshore-Netzumlage auf 0,816 ct/kWh, und Aufschläge für besondere Netznutzung betragen künftig 1,56 ct/kWh.