Arbeitsrecht und Personal

Anlaufstellen für Arbeitnehmer

Die IHK Schwaben kann arbeitsrechtliche Erstauskünfte nur an die kammerzugehörigen Mitgliedsunternehmen erteilen. Eine Beratung von Arbeitnehmern ist daher nicht möglich.
Arbeitnehmer erhalten Antworten zu Fragen des Arbeitsrechts und zu Teilzeit und Minijobs über das Bürgertelefon des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 20:00 Uhr.
- Arbeitsrecht: Tel.: 030 221 911 004
- Teilzeit und Minijobs: Tel.: 030 221 911 005
- Mindestlohn: 030 60 28 00 28
Die zuständigen Arbeitsgerichte erteilen Auskünfte nur im Zusammenhang mit konkreten Klagevorbereitungen.
Eine fundierte Rechtsberatung erhalten Arbeitnehmer zudem bei auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälten oder Fachanwälten für Arbeitsrecht. Den passenden Rechtsanwalt finden Sie beispielsweise über die Rechtsanwaltskammer München oder den örtlichen Anwaltverein.