Befristete Arbeitsverträge

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichen des vereinbarten Zwecks. Grundlage hierfür ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Wann ist eine Befristung im Arbeitsvertrag zulässig?

Eine Befristung ist entweder mit Sachgrund oder ohne Sachgrund möglich (§ 14 TzBfG):

Mit Sachgrund:

Eine Auflistung aller Sachgründe, die eine Befristung des Arbeitsvertrages rechtfertigen, sind im §14 Abs. 1 TzBfG zu finden. Beispiele sind unter anderem Projektarbeit, die Vertretung anderer Beschäftigter wegen Elternzeit, der Berufseinstieg nach Ausbildung oder Studium oder auch saisonale Beschäftigung.
Ein mit sachlichem Grund befristeter Arbeitsvertrag kann grundsätzlich immer wieder neu verlängert werden, solange weiterhin ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt (sog. „Kettenbefristung“). Das Vorliegen eines sachlichen Grundes hat der Arbeitgeber zu beweisen.
Beachte:
Die Befristung mit sachlichem Grund ist auch im Anschluss an einen befristeten Arbeitsvertrag, der ohne sachlichen Grund wirksam geschlossen worden ist, möglich.
Tipp: Der Arbeitsvertrag kann entweder mit einem festen Datum (Zeitbefristung) oder mit Wegfall des Befristungsgrundes (Zweckbefristung) enden. Eine Zweckbefristung (Beispiel: …das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Elternzeit von Herrn/Frau…) hat gegenüber der Zeitbefristung (Beispiel: … das Arbeitsverhältnis endet am Tag xy) den Vorteil, dass bei einem vorzeitigen Wegfall des Befristungsgrundes auch der befristete Arbeitsvertrag vorzeitig endet.

Ohne Sachgrund:

Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist bis zu einer Gesamtdauer von maximal zwei Jahren möglich. Die Befristung darf innerhalb dieser zwei Jahre bis zu dreimal verlängert werden. Bei der Verlängerung darf nur das Enddatum des Vertrages verändert werden, weitere Vertragsbestandteile müssen dabei unberührt bleiben. Etwas anderes gilt, wenn sich die Änderung positiv auf den Arbeitnehmer auswirkt und von ihm erwünscht ist.
Beachte:
Die Befristung ohne sachlichen Grund ist ausdrücklich unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Ein Ausbildungsverhältnis gilt nicht als vorheriges Beschäftigungsverhältnis.
Tarifverträge können von der gesetzlichen Regelung abweichen. Im Geltungsbereich solcher Tarifverträge können diese Regelungen für eine Befristung auch von nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern übernommen werden.
Ausnahmen:
Existenzgründer können befristete Verträge für die Dauer von bis zu vier Jahren abschließen. Als Existenzgründung gilt ein Betrieb, dessen Gewerbeanmeldung beim Gewerbe- oder Finanzamt noch nicht vier Jahre zurück liegt. Beruht die Existenzgründung lediglich auf einer Umstrukturierung eines bereits bestehenden Unternehmens oder Konzerns greift die Ausnahme jedoch nicht.
Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmende das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen ist oder Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat.

Welche Form muss ein befristeter Vertrag haben?

Der Vertrag muss schriftlich in Form einer von beiden Parteien unterschriebenen Vereinbarung vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn geschlossen werden. Ein mündlich vereinbarter oder in Textform (beispielsweise per E-Mail) verfasster befristeter Arbeitsvertrag ist rechtlich unwirksam.

Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

Ein befristeter Vertrag kann nur gekündigt werden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder Tarifvertrag geregelt ist. Ansonsten endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.

Was passiert nach Ablauf der Befristung?

Wenn die Befristung abläuft, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Wird nach Ende der Befristung weitergearbeitet, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Was sind die Folgen einer unwirksamen Befristung?

Ist die Befristung rechtsunwirksam, gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer während der Befristung?

Befristet Beschäftigte haben die gleichen Rechte wie unbefristete Angestellte wie beispielsweise Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz nach Ablauf der Probezeit.

Stand: Oktober 2025

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