23.02.2022

Argentinien: Zentralbank verschärft Hürden für die Zahlung von Importen

Bereits seit Mitte des Jahres 2020 sahen sich deutsche Exporteure immer wieder mit der Problematik konfrontiert, dass die argentinische Zentralbank (BCRA) die Bezahlung von Importwaren hemmt, um dadurch den Abfluss von Devisen, sprich ausländischer Währungsreserven, zu beschränken. Nun sind vorvergangene Woche weitere bürokratische Hürden in Kraft getreten und die Lage hat sich verschärft. Ein Mitgliedsunternehmen der IHK Pfalz beklagte bereits die Blockade einer Vorkassezahlung seines argentinischen Importeurs.
Während der letzten eineinhalb Jahre erließen die in Buenos Aires ansässige argentinische Zentralbank und andere am Importgeschehen beteiligte Institutionen zahlreiche Änderungen bei den Bestimmungen des Zugangs zum Devisenmarkt und den Verfahren zur Genehmigung von Importen sowie deren Bezahlung. Hierbei wurden durch die Mitteilung BCRA „A“ Nummer 7375 vom 5. Oktober 2021 auch die Möglichkeiten zur Zahlung per Vorauskasse eingeschränkt. Importwaren sollten grundsätzlich erst bei Ankunft im Land bezahlt werden können. Für Ausnahmen wurde die Obergrenze von 250.000 USD festgelegt. Ende des gleichen Monats wurden diese Vorgaben zumindest für verarbeitende Betriebe, die Materialien per Vorkasse beziehen müssen, jedoch wieder gelockert, da anderweitig die Aufrechthaltung der Produktion gefährdet war.
Seit dem 1. November 2021 können folglich Vorprodukte, die zur Herstellung von Waren im Inland verwendet werden sollen, bereits bei Ankunft im Ursprungshafen bezahlt werden. Im Detail gilt es zu beachten, dass eine solche Zahlung bis zu dem Betrag zulässig ist, der dem monatlichen Durchschnitt des Wertes der gesamten Einfuhren entspricht, die das Unternehmen in den letzten zwölf Monaten getätigt hat.
Die aktuelle Lage kann als sehr komplex beschrieben werden. Im Einzelfall sind die Art der Waren bzw. Produkte, die am Handelsgeschäft beteiligten Unternehmen und der Zweck der Transaktion entscheidend. Die deutsch-argentinische Industrie- und Handelskammer (AHK Argentinien) warnt, dass die bürokratischen Hindernisse nicht zu unterschätzen sind. Unternehmen müssen zahlreiche Dokumente vorlegen und bestimmte Grenzwerte einhalten, um die angeforderten Zahlungen zu rechtfertigen und genehmigt zu bekommen. Weiterhin berichtet die AHK Argentinien, dass ihre Mitgliedsunternehmen bis dato trotz der Hürden zumeist in der Lage waren, zwischen nicht verbundenen Unternehmen Vorauszahlungen für Waren und Dienstleistungen zu leisten.
Zur aktuell zu beobachtenden Verschärfung kam es, nachdem die Steuerbehörde (AFIP) Ende Januar den Algorithmus zur Berechnung der finanziellen Wirtschaftskapazität (Capacidad Económica Financiera - CEF) von Unternehmen überarbeitete. Diese Zahl dient als Grundlage für die Entscheidung, ob eine Firma Importe tätigen kann oder nicht. Es wurden neue Informationen in die Berechnung aufgenommen, die sich auf die verfügbaren Quoten für Transaktionen auswirken, die bereits beantragt, jedoch noch nicht bestätigt oder versandt wurden. Dies hatte zur unmittelbaren Folge, dass viele Unternehmen plötzlich nicht importieren können, weil sie nicht über eine ausreichende CEF verfügen. Die Unternehmen sind jedoch unterschiedlich stark betroffen. Während einige keine Schwierigkeiten haben (weil ihnen nie eine Quote gewährt wurde), ist anderen der Zugriff auf das System zur Beantragung von Importgenehmigungen vollständig verwehrt, so dass sie weder Waren einführen noch das System zur Antragstellung nutzen können, da es nur einmal im Monat aktualisiert wird. Diese Situation ist besorgniserregend, da die betroffenen Unternehmen ihre Verträge mit lokalen Kunden nicht einhalten können.
Seit dem Inkrafttreten der oben beschrieben Änderungen versuchen die betroffenen Firmen nun die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen mit ihren ausländischen Lieferanten neu zu verhandeln. Dies führte bei weniger gefestigten Geschäftsbeziehungen teilweise zum Scheitern der derselben und nun sehen sich die Unternehmen außerdem gezwungen neue Lieferanten zu suchen.
Hintergrund der argentinischen Eingriffe in den internationalen Zahlungsverkehr ist aller Wahrscheinlichkeit nach die hohe Schuldenlast des südamerikanischen Staates beim Internationalen Währungsfonds (IWF). Um die fälligen Rückzahlungen leisten zu können, versucht die Andenrepublik ihre Devisen im Land zu halten. Da die Zahlungsfähigkeit des Staates auf dem Spiel steht, wird dies zur Not auch auf Kosten der eigenen Wirtschaft getan, welche unter den Blockaden leidet.
Die AHK Argentinien wird die wirtschaftspolitische Lage weiterhin beobachten und steht den deutschen Exporteuren beratend zur Seite. Ansprechpartnerin im Büro in Buenos Aires ist Christina Keim (ckeim@ahkargentina.com.ar).
(Quelle: AHK Argentinien, IHK Pfalz, Handelsblatt)