08.04.2026

Aktuelles zu Allgemeinen Genehmigungen (AGG)

Bei zahlreichen genehmigungspflichtigen Ausfuhren ist keine förmliche Einzelgenehmigung notwendig. Oft können Exporteure eine sogenannte "Allgemeine Genehmigung (AGG)" pauschal anwenden. Dies sind rechtlich Allgemeinverfügungen, das heißt Verwaltungsakte, die für eine Vielzahl von Fällen ergehen und dabei nach bestimmten Kriterien festlegen, welche Fälle erfasst sind und welche nicht. Die Kriterien beziehen sich auf Warenarten, Werte, Empfangsländer und Meldepflichten. Wenn diese eingehalten werden, kann der Export ohne Zeitverzug erfolgen.

1. Nationale Allgemeine Genehmigungen: Neuerungen

Neben den weiter unten aufgeführten EU-weiten Allgemeinen Genehmigungen bestehen nationale Allgemeine Genehmigungen. Diese nationalen AGG sind nachfolgend aufgeführt.
Die nationalen AGG sind befristet und werden jährlich zum 1. April in der Regel um ein Jahr verlängert und gegebenenfalls angepasst. Verlängerungen und ggf. Änderungen von AGG werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekanntgegeben.
Alle AGG, die am 31.03.2026 ausgelaufen wären, hat das BAFA bis zum 31.03.2027 verlängert und teilweise angepasst (mit Ausnahme der AGG Nr. 30 und Nr. 31).
Zudem wurde mit der AGG Nr. 47 zum 01.04.2026 eine Komplementärgenehmigung für Rüstungsgüter im Zusammenhang mit Ausfuhren und Verbringungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz bekanntgegeben. Details zu dieser neuen AGG finden sich im Merkblatt zur AGG Nr. 47 (PDF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des BAFA.
Neu eingeführt wurde auch die Pflicht, vor der erstmaligen Nutzung einiger Dual-Use-AGGs (Nr. 12, 13, 14, 16, 17, 37, 38, 41, 43, 44) einmalig eine Sanktions-Compliance-Erklärung zu unterzeichnen. Mit dieser erklärt der Ausführer, dass er die Sorgfaltspflichten des Russland-Embargos einhält. Das BAFA hat auf seiner Internetseite Informationen zur Sanktions-Compliance Erklärung veröffentlicht.
Details zu den aktuellen Änderungen können Sie dem BAFA-Newsletter Exportkontrolle Aktuell vom 31.03.2026 entnehmen.
Eine aktuelle Kurzübersicht über alle (nationalen) Allgemeinen Genehmigungen sowie ihre Gültigkeiten und ggf. Meldepflichten stellt das BAFA in diesem PDF zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zu jeder einzelnen nationalen Allgemeinen Genehmigung finden Sie auf dieser BAFA-Internetseite zu Allgemeinen Genehmigungen unter der ausklappbaren Überschrift “Liste der Allgemeinen Genehmigungen des BAFA (aktuell gültig).”

2. EU-weite Allgemeine Genehmigungen

Die wichtigste Allgemeine Genehmigung ist die EU-weit gültige Allgemeine Genehmigung (EU 001). Sie hat das breiteste Anwendungsspektrum und relativ geringe Meldeauflagen. Es gibt insgesamt 8 EU-weite Allgemeine Genehmigungen. Die EU 008 tritt neben die nationale Allgemeine Genehmigung Nr. 16. Ausführer haben daher ein Wahlrecht wischen der EU 008 und AGG 16.
Eine aktuelle Übersicht über alle (EU-weiten) Allgemeinen Genehmigungen sowie ihre Gültigkeiten und ggf. Meldepflichten stellt das BAFA hier (PDF) zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zu jeder einzelnen EU-weiten Allgemeinen Genehmigung finden Sie auf dieser BAFA-Internetseite zu Allgemeinen Genehmigungen unter der ausklappbaren Überschrift “Liste der Allgemeinen Genehmigungen der Union.”

3. Woher weiß ich, ob mein Unternehmen eine Allgemeine Genehmigung nutzen kann?

Falls Sie Allgemeine Genehmigungen nutzen möchten, prüfen Sie die Details. Ein erstes wichtiges Hilfsmittel für die Frage, ob eine Allgemeine Genehmigung überhaupt in Frage kommen kann, ist der vom BAFA bereitgestellte AGG-Finder. Mit dieser Datenbank ist eine erste Recherche möglich, sie ersetzt jedoch keinesfalls die eigenverantwortliche Prüfung der Einzelheiten.

4. Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen, Beispiele und Praxistipps des BAFA finden Sie in dessen Merkblatt zu Allgemeinen Genehmigungen und diesbezügliches Registrier- und Meldeverfahren (PDF).
Hier finden Sie alle Newsletter zur Exportkontrolle des BAFA.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)